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VSME-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als strategischer Vorteil für Unternehmen unterhalb der CSRD-Schwelle

Inhaltliche Einordnung und strategische Implikationen im Kontext der europäischen Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Vor dem Hintergrund der Omnibus-Initiative der EU, mit der u. a. der Kreis der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen erheblich reduziert wurde, gewinnt der sog. VSME-Standard an Bedeutung und etabliert sich als freiwilliges, modulares Berichtskonzept für Unternehmen unterhalb der CSRD-Schwelle. Er bietet eine ressourcenschonende Alternative zu den „full ESRS“, entfaltet jedoch zugleich strategische Relevanz, insbesondere für größere, nicht berichtspflichtige Unternehmen im Spannungsfeld zwischen regulatorischem Druck, Lieferkettenanforderungen und Kapitalmarkterwartungen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Aktuelle Anforderungen und Kontext

Der Voluntary Standard for Small and Medium-sized Enterprises (VSME) wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt und am 17.12.2024 in der nun vorliegenden Version final veröffentlicht. Ziel dieses Berichtsstandards ist es, den Unternehmen, die zwar nicht in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, aber dennoch auf freiwilliger Basis Nachhaltigkeitsinformationen kommunizieren wollen, eine strukturierte und zugleich ressourcenschonende Möglichkeit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitzustellen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen häufig nicht über die organisatorischen, personellen und finanziellen Kapazitäten, um die umfangreichen Anforderungen der CSRD vollständig umzusetzen. Der VSME-Standard soll diese Lücke schließen, indem er eine einheitliche, transparente und vergleichbare Offenlegung nichtfinanzieller Informationen in reduziertem Umfang ermöglicht.

Um dem VSME-Standard einen höheren Bedeutungsgrad zu geben, soll er künftig auch als delegierter Rechtsakt verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Zudem soll nach erfolgter Überarbeitung der „full ESRS“ (European Sustainability Reporting Standards) auch der VSME-Standard auf Anpassungsbedarf untersucht und entsprechend modifiziert werden. Ein deutliches Zeichen dafür, welches Gewicht die EU selbst einer VSME-Berichterstattung beimisst, zeigt sich in der formellen Empfehlung der EU-Kommission vom 30.07.2025 ((EU) 2025/1710) zur Anwendung dieses Standards bei der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Mit der Vorstellung des sog. Omnibus-Pakets I am 26.02.2025 wurde eine grundlegende Neuausrichtung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung angestoßen, die hinsichtlich der CSRD-Berichterstattung mit der Veröffentlichung der entsprechenden Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 im EU-Amtsblatt vom 26.02.2026 ihren Abschluss fand. Ein Kernpunkt der Reformen ist die deutliche Reduzierung des von der originären CSRD-Berichtspflicht betroffenen Anwenderkreises durch die Verankerung neuer Schwellenwerte: Der CSRD unterliegen künftig nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 450 Mio. Euro  im vorangegangenen Geschäftsjahr, wobei eine etwaige Kapitalmarktorientierung hierbei keine Rolle mehr spielt.

Aus den erhöhten Schwellenwerten folgt, dass viele große mittelständische Unternehmen nicht mehr unter den Anwendungsbereich der CSRD in der alten Fassung fallen. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland nur noch weniger als 5 % der auf Basis der bisherigen Regelungen betroffenen Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden. Es gibt auch Schätzungen, dass es – inklusive der am Kapitalmarkt unter die Regelungen der CSRD fallenden Unternehmen – keine 500 Unternehmen und Konzerne mehr sein werden, die in Deutschland künftig einen CSRD- und ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass sich für erheblich mehr Unternehmen als „nur“ KMU die Frage nach der Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung stellt. In diesem Zusammenhang ist zu konstatieren, dass es eine Reihe von Vorteilen gibt, die mit der Kommunikation von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen verbunden sind und die bei einer Entscheidung über den Umgang mit diesem Thema nicht außen vor bleiben sollten.

Vorteile einer freiwilligen Berichterstattung nach VSME-Standard

Über die grundlegende Entlastungsfunktion im Vergleich zu den „full ESRS“ hinaus entfaltet der VSME-Standard eine erhebliche strategische Bedeutung für nicht berichtspflichtige Unternehmen. In der Praxis sind KMU sowie  größere mittelständische Unternehmen zunehmend indirekt von regulatorischen Anforderungen betroffen, da große, CSRD-pflichtige Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten (auch als ESG-Daten bezeichnet) entlang ihrer Lieferketten benötigen und einfordern. Dieser sog. Trickle-Down-Effekt führt dazu, dass auch formal nicht selbst berichtspflichtige Unternehmen dennoch umfangreiche Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen. Der VSME-Standard bietet hier einen standardisierten, anerkannten und strukturierten Rahmen, der bspw. individuelle Fragebögen von Kunden, Kreditinstituten oder Investoren (teilweise) ersetzen bzw. auf deren Beantwortung vorbereiten kann. Dadurch können mehrmalige Abfragen von ESG-Daten reduziert, administrative Aufwände gebündelt und Ressourcen effizienter eingesetzt werden.

Zudem stärkt der VSME-Standard die Verhandlungs- und Wettbewerbsposition von Unternehmen. Eine systematische und nachvollziehbare Nachhaltigkeitsberichterstattung erhöht die Transparenz gegenüber Banken und Investoren und kann sich somit positiv auf Rating und Finanzierungsbedingungen auswirken, da ökologische, soziale und unternehmenspolitische Risiken (ESG-Risiken) besser einschätzbar werden. Gleichzeitig signalisiert ein veröffentlichter VSME-Bericht Professionalität, Zukunftsorientierung und strategisches Risikomanagement. Unternehmen positionieren sich damit als verlässliche Partner innerhalb nachhaltigkeitsorientierter Wertschöpfungsketten.

Ein zentraler Erfolgsfaktor besteht darin, die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht als isolierte Kommunikationsmaßnahme zu verstehen, sondern als integralen Bestandteil der Unternehmensstrategie. Der Bericht sollte aus der strategischen Zielsetzung abgeleitet sein, an bestehende Steuerungs- und Risikomanagementsysteme anknüpfen und die darin kommunizierten Informationen sollten in Budget-, Investitions- und Transformationsentscheidungen einfließen. Dann entfaltet ein (freiwillig erstellter) Nachhaltigkeitsbericht seine volle externe Steuerungswirkung und vermeidet den Charakter einer rein formalen Offenlegung.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil aus der Ermittlung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen liegt in der internen Steuerungswirkung. Die strukturierte Erhebung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten schafft Transparenz über Energieverbräuche, Emissionen, Ressourcenströme, Personalstrukturen oder Governance-Risiken. Dadurch werden Optimierungspotenziale identifiziert, Effizienzsteigerungen ermöglicht und Risiken frühzeitig erkannt. Ein VSME-Bericht fungiert somit nicht lediglich als Kommunikationsinstrument, sondern als Managementinstrument zur Weiterentwicklung der unternehmerischen Nachhaltigkeitsstrategie.

Auch unter Kosten- und Ressourcengesichtspunkten bietet der VSME-Standard erhebliche Vorteile. Im Vergleich zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die in der noch geltenden Fassung mehr als 1.000 Datenpunkte (inklusive der freiwilligen Datenpunkte) umfassen, enthält der VSME weniger als 100 Datenpunkte und ist modular aufgebaut. Selbst unter Berücksichtigung der aktuell laufenden Überarbeitung der „full ESRS“, mit der das Ziel einer erheblichen Reduzierung des Umfangs auf „nur“ noch etwas mehr als 300 Datenpunkte angestrebt wird (sog. „ESRS 2.0“), sind die inhaltlichen und damit auch die organisatorischen Anforderungen des VSME-Standards deutlich geringer.

Die Empfehlung der EU-Kommission, bei einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung das Regelwerk des VSME-Standards zugrunde zu legen, ist insbesondere auch mit Blick auf Informationsanforderungen innerhalb einer Lieferkette zu sehen. Der Trickle-Down-Effekt soll damit vermieden werden, denn im Zuge des sog. Value Chain Caps sollen berichtspflichtige Unternehmen von ihren Zulieferern und Kunden keine über die VSME-Inhalte hinausgehenden Kennzahlen verlangen dürfen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es nach Auffassung vieler Akteure in der EU allerdings einer Überarbeitung des VSME-Standards, um einen passgenauen Ansatz zur Abgrenzung von Informationsbedürfnissen entlang der Lieferkette zu erreichen, denn die vorliegenden Regelungen waren ursprünglich nicht speziell für diesen Zweck entwickelt worden. Entsprechende Diskussionen hierzu werden auf EU-Ebene mit zunehmender Dynamik geführt. In diesem Kontext hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen einer Verbändeanhörung bis zum 11.02.2026 um Stellungnahmen bezüglich der Anforderungen an einen modifizierten freiwilligen Berichtsstandard gebeten. Hieran hatten sich bspw. auch das IDW sowie das DRSC beteiligt. Die konkreten regulatorischen Ausgestaltungen bleiben aktuell noch abzuwarten.

Die freiwillige Berichterstattung nachhaltigkeitsbezogener Informationen mit Anwendung des VSME-Standards bietet sich insbesondere dann an, wenn ein Unternehmen (bzw. ein Konzern) auf absehbare Zeit so wächst, dass es künftig selbst unter die CSRD-Berichtspflicht fällt. Dann dient die VSME-Berichterstattung sozusagen als Vorbereitung einer vollumfänglichen ESRS-Berichterstattung und unterstützt das Hineinwachsen in die Pflicht.

Gleiches kann gelten, wenn im Zuge von Unternehmenstransaktionen zu erwarten ist, dass ein Unternehmen Bestandteil eines berichtspflichtigen Konzerns wird und dann „von Tag 1 an“ auch entsprechende ESG-Daten für die Konzernnachhaltigkeitsberichterstattung liefern muss.

Insgesamt betrachtet kann ein freiwilliger, ESRS-orientierter Bericht als umfassendes Steuerungsinstrument dienen. Dies gilt bspw., wenn

  • Wettbewerber bereits nach CSRD berichten oder voraussichtlich berichtspflichtig werden,
  • wesentliche Kapitalmarkt- oder Finanzierungsbeziehungen bestehen oder
  • ein hoher Transformations- bzw. Nachhaltigkeitsdruck in der Branche vorliegt.

In diesen Fällen empfiehlt sich eine strukturierte Benchmarkanalyse des Marktumfelds. Diese sollte prüfen, welche Berichtsniveaus Wettbewerber anwenden, welche Erwartungen Investoren und Banken formulieren und ob eine freiwillige Annäherung an die ESRS langfristig strategische Vorteile bietet. Ein stufenweises „Herantasten“ an die ESRS durch sukzessive Erweiterung der VSME-Datenpunkte kann einen pragmatischen Transformationspfad darstellen.

Inhaltliche Struktur des VSME-Standards im Überblick

Strukturell ist der VSME-Standard modular aufgebaut und gliedert sich in ein Basic Module und ein Comprehensive Module. Die Struktur beider Module zeigt, dass die „full ESRS“ mit ihrer Gliederung und ihren Inhalten die Basis des VSME-Standards umfasst.

Das Basic Module umfasst elf Themenblöcke (sog. Disclosures) (B1–B11) mit insgesamt 43 Unterpunkten und bildet die Mindestanforderungen an eine VSME-konforme Berichterstattung ab. Es enthält allgemeine Angaben zur Berichterstattungsgrundlage (B1), Informationen zu Praktiken, Richtlinien und Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft (B2) sowie Umweltkennzahlen zu Energie und Treibhausgasemissionen (B3), Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden (B4), Biodiversität (B5), Wasser (B6) und Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement (B7). Ergänzt werden diese durch soziale Kennzahlen zu Belegschaftsstruktur (B8), Gesundheit und Sicherheit (B9) sowie Vergütung, Tarifbindung und Schulung (B10) und durch Governance-Angaben zu Verurteilungen und Bußgeldern im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung (B11).

Das Comprehensive Module besteht aus neun zusätzlichen Disclosures (C1–C9) mit 22 Unterpunkten und stellt eine freiwillige Vertiefung der ESG-Daten dar, die auf dem Basic Module aufbaut. Das Basismodul ist die verpflichtende Voraussetzung für die Berichtsinhalte des umfassenden Comprehensive Module. Das Comprehensive Module beinhaltet weiterführende Angaben zum Geschäftsmodell und zur Nachhaltigkeitsstrategie (C1), zur vertieften Beschreibung von Praktiken und Initiativen (C2), zu Treibhausgas-Reduktionszielen und zum Klimawandel (C3), zu Klimarisiken (C4), zu erweiterten Personalkennzahlen (C5), zu Menschenrechtspolitiken und -prozessen (C6), zu schwerwiegenden negativen Menschenrechtsvorfällen (C7), zu Umsätzen aus bestimmten sensiblen Sektoren sowie zum Ausschluss von EU-Referenzbenchmarks (C8) und zur Geschlechtervielfalt im Leitungsorgan (C9).

Das Basic Module wird Kleinstunternehmen empfohlen, während das umfassende Comprehensive Module für die kleinen und insbesondere die mittleren und größeren Unternehmen vorgesehen ist. Für die Praxis ist davon auszugehen, dass die im Comprehensive Module enthaltenen Informationen größtenteils von Banken, Investoren und größeren Geschäftspartnern erwartet werden.

Die Tatsache, dass der VSME-Standard aus den „full ESRS“ abgeleitet ist, lässt sich unmittelbar an seinem Aufbau erkennen:

 Basic ModuleComprehensive ModuleBezug zu ESRS
General informationB1 – Basis for preparationC1 – Strategy: Business Model and Sustainability – Related InitiativesESRS 1 und ESRS 2
B2 – Practices, policies and future initiatives for transitioning towards a more sustainable economyC2 – Description of practices, policies and future initiatives for transitioning towards a more sustainable economy
Environmental metricsB3 – Energy and greenhouse gas emissionsC3 – GHG reduction targets and climate transitionESRS E1 bis ESRS E5
B4 – Pollution of air, water and soilC4 – Climate risks
B5 – Biodiversity 
B6 – Water 
B7 – Resource use, circular economy and waste management 
Social metricsB8 – Workforce – General characteristicsC5 – Additional (general) workforce characteristicsESRS S1 bis ESRS S4
B9 – Workforce – Health and safetyC6 – Additional own workforce information – Human rights policies and processes
B10 – Workforce – Remuneration, collective bargaining and trainingC7 – Severe negative human rights incidents
Governance metricsB11 – Convictions and fines for corruption and briberyC8 – Revenues from certain sectors and exclusion from EU reference benchmarksESRS G1
 C9 – Gender diversity ratio in the governance body

Inhaltliche Abgrenzung des VSME-Standards zu den „full ESRS“

Inhaltlich orientiert sich der VSME-Standard in zahlreichen Bereichen an den ESRS, reduziert jedoch den Umfang erheblich. Er greift insbesondere die Themenbereiche der ESRS 1 und 2, ESRS E1 bis ESRS E5, ESRS S1 sowie ESRS G1 auf. Im Gegensatz zu den „full ESRS“ fordert der VSME-Standard keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Stattdessen gilt das „if applicable“-Prinzip: D. h., Angaben sind nur dann zu machen, wenn sie auf das jeweilige Unternehmen zutreffen. Gleichwohl wird die freiwillige Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse empfohlen, da sie die Identifikation wesentlicher Themen erleichtert, eine strategische Fokussierung ermöglicht und das Risikomanagement verbessert.

Auch tiefergehende Analysen zeigen deutliche Unterschiede zwischen den ESRS und dem VSME-Standard: Während die ESRS verpflichtende Klimarisikoanalysen, Szenarioanalysen zu Biodiversität und Ökosystemen sowie Resilienzanalysen vorsehen, verlangt der VSME-Standard derartige Analysen lediglich in eingeschränktem Umfang und teilweise auf freiwilliger Basis. Der Standard reduziert damit sowohl die methodische Tiefe als auch die formalen Anforderungen an die analytische Durchdringung von Nachhaltigkeitsrisiken, woraus sich für die Praxis erhebliche Erleichterungen und ein geringerer Ressourcenbedarf ergeben.

Hinsichtlich der Berichtsfrequenz beinhaltet der VSME-Standard ebenfalls einige Erleichterungen. Eine zwingende jährliche Aktualisierung der in einem solchen Bericht enthaltenen Informationen ist nicht vorgeschrieben; vielmehr kann sich der Aktualisierungsrhythmus an den Informationsbedürfnissen von Banken und Investoren oder am Turnus des finanziellen Abschlusses orientieren. Ab dem zweiten Berichtsjahr sollen Vergleichsinformationen zum Vorjahr bereitgestellt werden. Sofern keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind, kann hierauf ausdrücklich verwiesen werden. Unabhängig von der gewählten Ausgestaltung ist sicherzustellen, dass sämtliche Nachhaltigkeitsangaben konsistent mit der Finanzberichterstattung sind.

Da eine Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen unter Anwendung des VSME-Standards allein auf freiwilliger Basis möglich ist, kann es auch keine Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der kommunizierten ESG-Inhalte geben. Dennoch besteht die Möglichkeit der Durchführung einer freiwilligen Prüfung, um gegenüber den Informationsadressaten die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Angaben zu erhöhen.

Auch Ort und Form der Veröffentlichung eines freiwillig erstellten Nachhaltigkeitsberichts sind flexibel handhabbar. Ein VSME-Bericht kann entweder als Bestandteil des Lageberichts, eines anderen Managementberichts oder als eigenständiges Dokument veröffentlicht werden. Verweise auf andere, zeitgleich zugängliche Dokumente sind zulässig, sofern die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Informationen gewahrt bleiben.

Zur praktischen Unterstützung der VSME-Anwender hat die EFRAG verschiedene Hilfsmittel entwickelt, die allen Nutzern online zur Verfügung stehen. Hierzu gehören bspw. ein Digital Template und eine XBRL Taxonomy, Supporting Guides zu C2, C3 und C7, eine VSME-Community mit über 500 Mitgliedern sowie Mapping-Projekte zu GHG-Kalkulatoren (Faktoren im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen).

Freiwillige externe Prüfung

Obwohl keine Prüfungspflicht von freiwillig berichteten ESG-Daten besteht, kann eine freiwillige Beauftragung einer unabhängigen Prüfung erhebliche Mehrwerte bieten. Dazu gehören bspw. die folgenden:

  • erhöhte Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit gegenüber Investoren, Banken, Geschäftspartnern und weiteren Stakeholdern,
  • Stärkung des Vertrauens in die Qualität und Konsistenz der offengelegten Daten,
  • Verbesserungsimpulse für interne Prozesse und Datensysteme, da Prüfer häufig Schwachstellen in Datenerhebung, Kontrollen oder Dokumentation identifizieren,
  • Wettbewerbsvorteile in Branchen mit hohem Nachhaltigkeitsdruck, etwa in stark regulierten oder reputationssensiblen Märkten.

Fazit: Vorteile und Chancen aus der Anwendung des VSME überwiegen

Die Erläuterungen zeigen, dass der VSME-Standard ein systematisch aufgebauter, modularer und deutlich reduzierter Standard zur Vermittlung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen auf freiwilliger Basis ist, der für Unternehmen, die (noch) nicht einer CSRD-Berichtspflicht unterliegen, eine immer größer werdende Bedeutung einnimmt bzw. einnehmen sollte. Er verbindet Transparenz und Vergleichbarkeit mit einem verhältnismäßigen Ressourceneinsatz und kann sowohl als eigenständiges freiwilliges Instrument als auch als vorbereitender Schritt auf mögliche zukünftige Berichtspflichten verstanden werden.

Zusammenfassend sind mit einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung, für die der VSME-Standard als gute Orientierung dient, vor allem folgende Vorteile und Chancen verbunden:

  • Stärkung von Vertrauen und Reputation,
  • Verbesserung der Stakeholder-Beziehungen,
  • weniger ESG-bezogene Anfragen von Kunden und Banken,
  • Wettbewerbsvorteile und verbesserter Marktzugang,
  • Stärkung der Position in der Lieferkette,
  • frühzeitige Vorbereitung auf künftige Regulierungen,
  • interne Verbesserungen und Effizienzgewinne,
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber.

Entscheidend ist, dass Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung als integralen Bestandteil der Unternehmenssteuerung verstehen, der vielfältige Chancen bietet, und nicht lediglich als aufwandsverursachende, faktische Pflichterfüllung. Der Weg hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft ist nicht aufzuhalten. Bereits heute haben sich die Anforderungen der Stakeholder verschoben und das Interesse nach nachhaltigen Informationen nimmt stetig zu. Nachwachsende, jüngere Generationen werden diese Entwicklung zusätzlich deutlich beschleunigen. Der VSME-Standard bietet eine Chance für die europäische und deutsche Wirtschaft, sich nachhaltig, glaubwürdig und zukunftssicher aufzustellen und die für die Stakeholder entscheidungsrelevanten Informationen standardisiert und vergleichbar zur Verfügung zu stellen.

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