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EZB belässt Leitzins trotz steigender Inflation weiterhin bei 2,00 %

EZB legt zum siebten Mal in Folge eine Zinspause ein

Die EZB hatte ihren Leitzins seit Juli 2022 aufgrund hoher Inflationsraten nach Beginn des Ukraine-Kriegs deutlich auf 4,00 % (Einlagenzins) im Oktober 2023 angehoben. Im Anschluss hat die EZB den Leitzins acht Mal in Folge auf 2,00 % gesenkt. Nun legt die EZB aufgrund der stabilen Inflationsrate zum siebten Mal in Folge eine Zinspause ein. Grund für die Verlängerung der Zinspause ist, dass der EZB-Rat Aufwärtsrisiken für die Inflation und Abwärtsrisiken für das Wirtschaftswachstum sieht.

Die wirtschaftlichen und geopolitischen Ereignisse, insbesondere der russische Angriffskrieg in der Ukraine und der Anfang März 2026 begonnene Iran-Krieg, prägen das aktuelle Wirtschaftsgeschehen. Eine Folge der Krisen der letzten Jahre war ein historischer Anstieg der Inflationsraten vor allem im Jahr 2022. Von März 2023 bis März 2024 ging das Inflationsgeschehen schließlich von 7,4 % auf 2,2 % zurück. Die Gesamtinflation im Euroraum betrug im Jahresdurchschnitt 2024 rd. 2,4 %. Für das Gesamtjahr 2025 lag die Inflationsrate bei 2,2 %. Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im Februar 2026 bei 1,9 %, ist im März auf 2,6 % angestiegen und beträgt im April 2026 voraussichtlich 3,0 %. Volkswirte der EZB rechnen derzeit mit einer Gesamtinflation für das Jahr 2026 i. H. v. 2,6 %, für das Jahr 2027 i. H. v. 2,0 % und für das Jahr 2028 i. H. v. 2,1 %, und damit für diese Jahre wieder mit einer niedrigeren Inflationsrate. Der derzeitige Krieg im Nahen Osten und der damit verbundene Anstieg der Öl- und Gaspreise kann zu einem (weiteren) Schub der Inflation führen, wodurch Zinserhöhungen in den nächsten Monaten immer wahrscheinlicher werden. Entscheidend ist insbesondere, wann und in welchem Umfang die Straße von Hormus wieder zuverlässig und dauerhaft befahrbar sein wird.

Die erneute, nunmehr siebte Zinspause der EZB in Folge bedeutet für die relevanten Zinssätze Folgendes:

  • Der Hauptrefinanzierungssatz bleibt bei 2,15 %. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zinssatz, zu welchem sich Banken Geld leihen können.
  • Der Zinssatz für die Einlagefazilität, auch Einlagenzins genannt, bleibt ebenfalls bei 2,00 %. Der Einlagenzinssatz gilt seit der zweiten Jahreshälfte 2024 als der für die Finanzmärkte richtungsweisende Zinssatz. Vorher galt das für den Hauptrefinanzierungssatz.
  • Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bleibt bei 2,40 %.

Mit der erneuten Zinspause signalisiert die EZB, dass sie den aktuellen Kurs zwar beibehält, sich aber weiterhin Raum für eine Anpassung lässt. Der für Bewertungsfragen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 betrug zum 01.10.2025 noch gerundet 3,25 % und ist zum 01.02.2026 auf gerundet 3,50 % angestiegen. Er verharrt auch im April noch auf diesem Niveau. Ein risikoloser Basiszins i. H. v. 3,50 % wurde vor dem Jahr 2026 zuletzt im September 2011, d. h. vor über fünfzehn Jahren, erreicht.

Im Unterschied zum Einlagenzinssatz der EZB dient der Basiszinssatz nach IDW S 1 als Grundlage für die Diskontierung zukünftiger Cashflows im Rahmen von Unternehmensbewertungen. Eine Änderung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 hat relevante Auswirkungen auf Unternehmenswerte. Die Ableitung des Basiszinssatzes erfolgt kapitalmarktorientiert anhand der Renditen von Anleihen der öffentlichen Hand (Bundesanleihen). Insofern werden künftige Zinssatzanpassungen der führenden Notenbanken wie FED und EZB mittelbar auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz haben. Sinkt das allgemeine Zinsniveau, dürfte dies in der Regel einen sinkenden Basiszinssatz und damit tendenziell, bei ansonsten unveränderten Bedingungen, wieder steigende Unternehmenswerte zur Folge haben.

Die früheren Leitzinserhöhungen der Notenbanken hatten u. a. deutliche Auswirkungen auf die Fremdfinanzierungskosten für Unternehmen und private Haushalte, die seit Beginn der Leitzinserhöhungen deutlich angestiegen sind. Private Haushalte spüren den Anstieg der Fremdfinanzierungskosten, insbesondere bei der Aufnahme von Krediten zur Immobilienfinanzierung. Unternehmen mit einer hohen Fremdkapitalquote, die Investitionen jahrelang günstig refinanzieren konnten, müssen sich bei anstehenden Umschuldungen zukünftig zu ungünstigeren Konditionen finanzieren. Gleichzeitig führte das gestiegene Zinsniveau bei ansonsten gleichen Bewertungsparametern zu sinkenden Unternehmenswerten und damit zu erhöhten Wertminderungsrisiken.

Die nächste Zinssitzung der EZB ist für den 11.06.2026 geplant. Der mögliche weitere Anstieg der Inflation im Zuge des Öl- und Gaspreisanstiegs im Euroraum führt zu Spekulationen über Zinssteigerungen der EZB im weiteren Jahresverlauf 2026.

Die Entwicklung des für Unternehmensbewertungen relevanten Basiszinssatzes ist derzeit geprägt durch eine Gemengelage an sich überlagernden Effekten. Daher ist die weitere Zinsentwicklung für das Jahr 2026 noch nicht abschätzbar. Wenn das allgemeine Zinsniveau wieder steigen würde, dürfte dies die Kapitalkosten der Unternehmen in der Weise beeinflussen, dass auch diese steigen werden. In der Folge würden bei ansonsten unveränderten Bewertungsparametern die Unternehmenswerte sinken und etwaige Wertminderungsrisiken zunehmen. Insofern bleiben die Auswirkungen der aktuellen und künftigen Notenbankpolitik auf den Kapitalmarkt und die Unternehmenswerte abzuwarten.

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