Die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband fordern eine grundlegende Reform des Steuervollzugs. Im Mittelpunkt stehen schnellere Betriebsprüfungen, mehr Rechtssicherheit, weniger Doppelarbeit und eine stärkere Nutzung digitaler Prozesse. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen dadurch entlastet werden.
Steuerberater fordern schnellere Steuerverfahren und weniger Belastungen für KMU
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) fordern eine grundlegende Reform des Steuerverfahrens und Steuervollzugs in Deutschland. In ihrem Forderungspapier aus dem September 2026 setzen sie sich für schnellere Verfahren, mehr Rechtssicherheit und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Steuerberatern und Finanzverwaltung ein. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen entlastet werden.
Das mehrseitige Schreiben finden Sie hier.
Hintergrund der Forderung ist nach Darstellung der Verbände ein zunehmendes Ungleichgewicht im deutschen Steuervollzug. Unternehmen müssen immer mehr steuerlich relevante Daten digital erfassen und kurzfristig an die Finanzverwaltung übermitteln. Gleichzeitig arbeiten die Finanzbehörden teilweise mit unterschiedlichen Verfahren, veralteten IT-Systemen und begrenzten personellen Ressourcen. Die Bearbeitung von Steuerfällen und Betriebsprüfungen kann deshalb lange dauern.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist diese Situation besonders belastend. Anders als große Konzerne verfügen sie meist nicht über eigene Steuerabteilungen oder umfangreiche technische Strukturen. Viele Aufgaben übernimmt deshalb der Steuerberater. Er unterstützt die Unternehmen bei Steuererklärungen, überwacht Fristen und prüft steuerlich relevante Vorgänge. Nach Ansicht der Verbände übernimmt der Steuerberater damit bei vielen KMU faktisch eine zentrale Funktion für die steuerliche Compliance.
Lange Betriebsprüfungen sorgen für Unsicherheit
Ein Schwerpunkt des Forderungspapiers liegt auf den Betriebsprüfungen. Die Verbände kritisieren, dass Prüfungen häufig erst Jahre nach dem jeweiligen Besteuerungszeitraum beginnen und sich über längere Zeit erstrecken. Unternehmen müssen dann alte Geschäftsvorgänge rekonstruieren und frühere Unterlagen oder Softwarestände zusammentragen. Dadurch können sich Fehler über mehrere Jahre fortsetzen. Werden sie erst bei einer späteren Prüfung festgestellt, können Nachzahlungen, Zinsen und Beratungskosten gleichzeitig entstehen. Nach Ansicht der Verbände erschwert diese Situation auch die Liquiditätsplanung und Investitionsentscheidungen der Unternehmen.
Die Verbände fordern deshalb eine zeitnahe Betriebsprüfung. Unternehmen sollen ein größenunabhängiges Recht erhalten, eine solche Prüfung zu beantragen. Außerdem soll die Finanzverwaltung die Prüfungsanordnung grundsätzlich innerhalb eines verbindlichen Zeitraums erlassen. Die bisherige Soll-Regelung soll nach den Vorstellungen der Verbände zu einer verbindlichen Verpflichtung werden.
Auch die Fristen im Steuerrecht sollen überarbeitet werden. Festsetzungs- und Aufbewahrungsfristen sollen möglichst vereinheitlicht und verkürzt werden. Zusätzlich fordern die Verbände eine Höchstdauer für Betriebsprüfungen.
Digitalisierung soll nicht nur neue Pflichten schaffen
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Digitalisierung des Steuervollzugs. Die Verbände sehen darin grundsätzlich große Chancen. Digitale Daten und automatisierte Risikoanalysen könnten Prüfungen gezielter machen und die Bearbeitungszeiten verkürzen. Auch die begrenzten personellen Ressourcen der Finanzverwaltung könnten dadurch besser eingesetzt werden.
Gleichzeitig kritisieren die Verbände, dass die Digitalisierung bisher vor allem zu zusätzlichen Datenanforderungen führt. Unternehmen müssen immer größere Datenmengen aus Buchhaltung, Kassensystemen, Warenwirtschaft, Onlineshops und anderen Systemen vorhalten. Dazu kommen neue elektronische Meldepflichten und Anforderungen an die Dokumentation.
Die Verbände fordern deshalb einen stärkeren „Once-Only-Ansatz“. Daten, die der Finanzverwaltung bereits vorliegen, sollen nicht erneut angefordert werden. Neue Melde- und Mitwirkungspflichten sollen nach ihrer Vorstellung nur entstehen, wenn sie bestehende Anforderungen tatsächlich ersetzen und einen zusätzlichen Nutzen bringen.
Besonders für KMU sei die Entwicklung problematisch. Sie sind häufig auf Softwareanbieter und externe Dienstleister angewiesen. Bei Softwarewechseln, fehlerhaften Schnittstellen oder Problemen bei Dienstleistern bleibt die steuerliche Verantwortung grundsätzlich beim Unternehmen.
Steuerberater als zentrale Compliance-Instanz
Die besondere Rolle der Steuerberater soll nach dem Willen der Verbände auch im Steuerverfahren stärker berücksichtigt werden. Steuerberater sind gesetzlich als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege eingeordnet. Sie müssen ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen ausüben.
Nach Darstellung des Forderungspapiers übernehmen Steuerberater bei vielen KMU aufgrund ihrer fachlichen und berufsrechtlichen Stellung de facto zentrale Funktionen im Bereich der Tax Compliance. Sie kontrollieren steuerliche Prozesse, überwachen Fristen und weisen auf Risiken hin. Die Verbände sehen darin eine wichtige Grundlage für mehr Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Deshalb fordern BStBK und DStV, dass die Mitwirkung eines Steuerberaters bei der Bewertung steuerlicher Risiken berücksichtigt wird. Bei einer von einem Steuerberater erstellten oder maßgeblich begleiteten Buchführung soll die gesetzliche Vermutung ihrer Richtigkeit stärker geschützt werden. Eine Schätzung soll nach den Vorstellungen der Verbände nur bei grundlegenden und konkreten Anhaltspunkten möglich sein.
Auch die Übertragung von Anforderungen an Steuerkontrollsysteme auf KMU lehnen die Verbände ab. Kleine Unternehmen könnten solche Systeme nach ihrer Einschätzung häufig schon wegen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen nicht aufbauen. Daraus dürfe ihnen bei Betriebsprüfungen kein Nachteil entstehen.
Mehr Kooperation bei Betriebsprüfungen
Die Verbände wollen den Steuervollzug stärker auf Kooperation und Risikoorientierung ausrichten. Dazu gehören verbindliche Rahmenvereinbarungen zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Darin könnten unter anderem Prüfungsablauf, Zeitplan, Zuständigkeiten, Kommunikationswege und die Bereitstellung von Daten festgelegt werden.
Unternehmen sollen eine solche Vereinbarung selbst oder über ihren Steuerberater anregen können. Die Finanzverwaltung soll eine Vereinbarung nur aus gewichtigen Gründen ablehnen oder kündigen dürfen. Außerdem soll sie auch bei einem Wechsel des Prüfers bestehen bleiben.
Auch die Prüfungsschwerpunkte sollen frühzeitig und konkret mitgeteilt werden. Unternehmen und ihre Steuerberater könnten sich dadurch besser auf die Prüfung vorbereiten. Gleichzeitig könnten unnötige Datenanforderungen und Doppelarbeiten vermieden werden.
Regelungen, die dem kooperativen Ansatz entgegenstehen, sollen nach Ansicht der Verbände dagegen abgeschwächt werden. Dazu zählt insbesondere das qualifizierte Mitwirkungsverlangen.
Schnellere Rechtssicherheit durch verbindliche Auskünfte
Neben den Betriebsprüfungen wollen BStBK und DStV auch eine Verbesserung im Bereich der verbindlichen Auskunft und der verbindlichen Zusage. Unternehmen sollen schneller Klarheit darüber erhalten, wie bestimmte steuerliche Sachverhalte behandelt werden.
Die verbindliche Auskunft soll nach den Vorstellungen der Verbände flexibler eingesetzt werden können. Außerdem soll die Finanzverwaltung eine gesetzlich festgelegte Frist für die Beantwortung erhalten. Auch bei verbindlichen Zusagen soll eine Frist eingeführt werden. Für diese Zusage schlagen die Verbände eine Frist von drei Monaten nach dem Ende einer Außenprüfung vor.
Eine weitere Forderung betrifft die Berichtigungspflichten. Die Verbände kritisieren insbesondere die in § 153 Abs. 4 AO vorgesehene Pflicht, Steuererklärungen unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Betriebsprüfung zu berichtigen. Der dadurch entstehende Aufwand werde aus ihrer Sicht auf die Unternehmen verlagert, obwohl die Finanzverwaltung bereits über die notwendigen Informationen verfüge. Zudem könne eine verspätete Berichtigung strafrechtliche Risiken für den Steuerpflichtigen schaffen. Die Verbände fordern deshalb die Streichung dieser Regelung.
Mit ihrem Forderungspapier setzen sich die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Steuerberaterverband im Ergebnis für einen Steuervollzug ein, der nach ihrer Vorstellung stärker auf frühzeitige Rechtssicherheit, digitale Effizienz und Kooperation setzt. Besonders KMU sollen von kürzeren Prüfungen, weniger Doppelarbeit und einer stärkeren Anerkennung der Rolle ihrer Steuerberater profitieren. Ob es in der Praxis zur Umsetzung der gestellten Forderungen kommt, bleibt mit Spannung abzuwarten.