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ESMA veröffentlicht Prüfungs­schwerpunkte für Finanzberichte 2026

Geopolitische Unsicherheiten, Liquiditätsrisiken, Fair Values, Restrukturierungen sowie die Nachhaltigkeits- und ESEF-Berichterstattung stehen im Fokus der gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte 2026. Die ESMA erwartet von kapitalmarktorientierten Emittenten insbesondere belastbare Schätzungen, konsistente Angaben und eine nachvollziehbare Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European Common Enforcement Priorities, ECEP) für die Jahresfinanzberichte 2026 veröffentlicht. Die Schwerpunkte richten sich an kapitalmarktorientierte Emittenten, deren Abschlussprüfer sowie Aufsichts- und Verwaltungsräte und betreffen IFRS-Abschlüsse, Nachhaltigkeitsberichte und die ESEF-Berichterstattung.

Die ESMA betont dabei die Verantwortung von Management und Überwachungsorganen für die inhaltliche Konsistenz des Jahresfinanzberichts, die Ausgestaltung und Überwachung interner Kontrollen sowie die Qualität der Berichterstattung. Neben den von der ESMA gesetzten Schwerpunkten können die nationalen Enforcer, wie beispielsweise in Deutschland die BaFin, weitere Prüfungsschwerpunkte setzen.

Geopolitische Risiken und Liquidität

Ein zentraler IFRS-Schwerpunkt sind weiterhin geopolitische Risiken und Unsicherheiten. Handelspolitische Entwicklungen, Sanktionen, regionale Konflikte und veränderte Handelsströme können Bewertungsannahmen, Cashflow-Prognosen, Finanzierungsbedingungen und damit verbundene Schätzungen sowie Angaben wesentlich beeinflussen.

Einen besonderen Fokus setzt die ESMA auf das Liquiditätsrisiko. Emittenten sollen eine vollständige, auf nicht abgezinsten vertraglichen Zahlungsströmen basierende Fälligkeitsanalyse für Finanzverbindlichkeiten – einschließlich Leasingverbindlichkeiten und Handelsverbindlichkeiten – vorlegen. Bei konzentrierten Rückzahlungen können engere Zeitintervalle erforderlich sein. Zudem sind wesentliche Veränderungen des Liquiditätsrisikos gegenüber der Vorperiode zu erläutern.

Auch eingeschränkt verfügbare Zahlungsmittel verdienen Aufmerksamkeit. Hält ein Konzern Zahlungsmittel in Jurisdiktionen mit Devisenkontrollen oder sonstigen rechtlichen, regulatorischen oder vertraglichen Beschränkungen, ist zu beurteilen, ob diese Mittel der Gruppe tatsächlich zur Verfügung stehen. Die ESMA erwartet hierzu unternehmensspezifische Angaben zu Art, Höhe und Standort wesentlicher beschränkter Zahlungsmittelbestände.

Covenants, IFRS 18, Fair Values und Restrukturierung

Bei Finanzkennzahlenvereinbarungen (Covenants) erwartet die ESMA Angaben, die es den Adressaten ermöglichen, das Risiko zu beurteilen, dass zum Stichtag als langfristig klassifizierte Verbindlichkeiten innerhalb von zwölf Monaten fällig werden. Relevant sind insbesondere Kennzahlen, Schwellenwerte, Testfrequenz, Prüfungsergebnisse sowie erlangte Verzichterklärungen des Kreditgebers (Waiver). Waiver, die nach dem Stichtag, aber vor der Freigabe des Abschlusses erteilt wurden, ändern die Fälligkeitsklassifizierung zum Stichtag nicht.

Darüber hinaus spricht die ESMA auch die bevorstehende Erstanwendung von IFRS 18 „Presentation and Disclosure in Financial Statements“ an. In diesem Zusammenhang sind unternehmensspezifisch angemessene Angaben nach IAS 8 zu den erwarteten Auswirkungen des neuen Standards zu machen. Die ESMA weist auch auf die notwendige ESEF-Umsetzung und eine transparente Kommunikation von Anpassungen alternativer Leistungskennzahlen (APMs) hin.

Bei Fair-Value-Bewertungen fordert die ESMA eine sorgfältige Abbildung der aktuellen Unsicherheit in Bewertungsmodellen, insbesondere bei DCF-Verfahren. Beobachtbare Marktdaten sind vorrangig zu verwenden. Bei Level-3-Bewertungen sind insbesondere die wesentlichen nicht beobachtbaren Eingangsparameter, die verwendeten Bewertungsverfahren, die Auswirkungen auf das Periodenergebnis beziehungsweise das sonstige Ergebnis sowie die erforderlichen Sensitivitätsangaben transparent darzustellen.

Neu im Fokus stehen außerdem Restrukturierungsrückstellungen und Schuldenrestrukturierungen. Eine Restrukturierungsrückstellung nach IAS 37 setzt einen detaillierten formellen Plan und eine faktische Verpflichtung voraus. Eine solche Verpflichtung entsteht grundsätzlich erst, wenn das Unternehmen mit der Umsetzung begonnen oder die wesentlichen Planmerkmale den Betroffenen so konkret bekannt gegeben hat, dass bei ihnen eine berechtigte Erwartung hinsichtlich der Durchführung der Restrukturierung entstanden ist. Bei geänderten Finanzverbindlichkeiten ist nach IFRS 9 sorgfältig zu prüfen, ob ein Ausbuchungstatbestand vorliegt. Neben dem quantitativen 10-Prozent-Test sind auch qualitative Kriterien zu berücksichtigen.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind die für das Geschäftsjahr 2026 geltende ESRS-Fassung und die einschlägigen Übergangsregelungen zu beachten. Emittenten sollten transparent erläutern, welche ESRS-Fassung und welche zulässigen Übergangserleichterungen sie anwenden.

Die ESMA stellt weiterhin die doppelte Wesentlichkeitsanalyse in den Mittelpunkt. Positive und negative Auswirkungen sollen mit gleicher Sorgfalt bewertet und ausgewogen berichtet werden. Auch Schwellenwerte für die Wesentlichkeit sind offenzulegen. Die Identifikation und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) muss dabei die eigene Wertschöpfung sowie die vorgelagerte und nachgelagerte Wertschöpfungskette einbeziehen.

Zudem soll die Nachhaltigkeitserklärung mit dem übrigen Jahresfinanzbericht konsistent sein. Die ESMA hat beobachtet, dass die unter SBM-3 ausgewiesenen IROs nicht immer mit den im Finanzbericht dargestellten Risiken übereinstimmen. Auch Angaben zu aktuellen finanziellen Auswirkungen wesentlicher IROs sind nach den geltenden Anforderungen zu liefern.

Kapitalveränderungsrechnung im Fokus (ESEF)

Bei der ESEF-Berichterstattung konzentriert sich die ESMA auf häufige Fehler in der Kapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity, SOCE). Kritisch sind insbesondere falsch gewählte Taxonomie-Konzepte, unvollständige oder inkonsistente Auszeichnungen über Eigenkapitalkomponenten, Vergleichsperioden und Spalten hinweg sowie Fehler bei Vorzeichen, Skalierung und numerischer Darstellung.

Die ESMA verlangt, dass sich die Kapitalveränderungsrechnung aus den XBRL-Facts vollständig rekonstruieren und abstimmen lässt. Erweiterungen sollen nur genutzt werden, wenn kein geeignetes Kerntaxonomie-Element vorhanden ist, und sind an das nächstliegende Rechnungslegungskonzept zu verankern.

Ausblick für die Praxis

Für die Aufstellung und Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen für das Geschäftsjahr 2026 bedeuten die aktuellen Schwerpunkte der ESMA, dass insbesondere die Plausibilität von Liquiditäts-, Bewertungs- und Fortführungsannahmen, die Dokumentation von Covenants und Restrukturierungen sowie die Konsistenz zwischen Lagebericht, IFRS-Abschluss und Nachhaltigkeitserklärung frühzeitig zu prüfen sind. Die ESMA empfiehlt Emittenten, Abschlussprüfern und Aufsichtsorganen, die Empfehlungen des Public Statements unter Berücksichtigung ihrer Wesentlichkeit und Relevanz für das jeweilige Unternehmen umzusetzen.

Die vollständigen Prüfungsschwerpunkte enthält das ESMA-Statement „European common enforcement priorities for 2026 corporate reporting“ (ESMA32-2064178921-9738) vom 13. Oktober 2026.

Im Nachgang wird die WPK nun die aus deutscher Sicht relevanten nationalen Prüfungsschwerpunkte festlegen und bekanntgeben, die dann für die Bilanzierenden und Prüfenden in Deutschland zu beachten sind.

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