https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/24843/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/nina-matlok/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/jochen-marz/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/felix-krauss/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/elisabeth-schilling/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

Besteuerung von Personen­gesell­schaften: Mitunter­nehmer­stellung eines Nieß­brauchers

Der Arbeitskreis „Besteuerung von Personengesellschaften“ des IDW erörterte in seiner 104. Sitzung am 16.02.2021 aktuelle Probleme bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und fordert von der Finanzverwaltung eine verbindliche Klarstellung im Wege eines Anwendungsschreibens.

Bei Fragen zur Mitunternehmerstellung des Schenkers bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt bzw. zur damit einhergehenden Frage der Einkünftequalifikation beim Schenker besteht aktuell noch große Rechtsunsicherheit. Die Finanzverwaltung hält sich auf Nachfrage eher bedeckt und lehnt verbindliche Auskünfte immer häufiger ab. Auch im lang ersehnten BMF-Schreiben vom 20.11.2019 gibt es keine Auseinandersetzung mit der Problematik, woraus eine Reihe von Folgefragen zur steuerlichen Qualifikation der laufenden Einkünfte resultiert.

Mögliche Rechtsauffassungen

  1. Doppelte Mitunternehmerstellung
  2. Ausschließlich der Gesellschafter als Mitunternehmer

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung und geltender Verwaltungsmeinung können bei einer Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Nießbrauchsvorbehalt sowohl Erwerber als auch Nießbraucher bei entsprechender Ausgestaltung nebeneinander Mitunternehmer bezüglich desselben Anteils an der Mitunternehmerschaft werden. Die jüngere BFH-Rechtsprechung weist jedoch Widersprüche in der Argumentation der einzelnen Fachsenate des BFH auf und negiert die Möglichkeit, dass an einem Mitunternehmeranteil zwei Mitunternehmerstellungen begründet werden können und auch der Nießbraucher Mitunternehmer sein kann.

Steuerliche Rechtsfolgen der unterschiedlichen Auffassungen

Ist ausschließlich der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen, so erzielt er mit seinem Gewinnanteil gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, in denen bereits der entnahmefähige Gewinnanteil des Nießbrauchers enthalten ist. Der Nießbrauchbesteller kann dann die Zahlungen an den Nießbraucher als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigen und der Nießbraucher versteuert seinen Gewinnanteil als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG. Denkbar ist aber auch, die Zahlungen an den Nießbraucher als Zahlungen auf privater Vermögensebene anzusehen.

Besteht hingegen eine doppelte Mitunternehmerstellung, so ist dem Nießbraucher der Anteil am entnahmefähigen Gewinn, der auf die nießbrauchbelastete Beteiligung entfällt, als Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zuzurechnen. Der restliche Gewinn, der auf die nießbrauchbelastete Beteiligung entfällt, stellt beim Gesellschafter Gewinne i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Daran schließt sich die Frage an, ob dem Nießbraucher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung auch steuerrechtliche Modifikationsgrößen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie ein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag nach § 35 EStG zuzurechnen sind und ob das Teileinkünfteverfahren anwendbar ist.

Als weitere Möglichkeit könnte dem Nießbrauchbesteller zunächst der gesamte Gewinn zugerechnet und bei ihm die Gewinnmodifikation vorgenommen werden, bevor er den entnahmefähigen Gewinnanteil an den Nießbraucher „durchreicht“ und diesen wiederum als Sonderausgabe in Abzug bringt. 

Aufgrund der zahlreichen aufgezeigten Unsicherheiten, wäre eine verbindliche Klarstellung der Finanzverwaltung im Wege eines Anwendungsschreibens wünschenswert.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax

Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes

Der BFH hat mit Urteil VI R 3/22 vom 13.12.2023 entschieden, dass im Falle der Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG der Zeitraum für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht beträgt: Gründung bis Einbringung. Leitsätze des BFH-Urteils VI R 3/22 vom 13.12.2023: 1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches...
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.05.2024 gerundet bei 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.05.2024 bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt von 2,45 % zum 01.04.2024 auf 2,51 % zum 01.05.2024. Im Vergleich zum Vormonat setzt sich der sinkende Trend somit nicht fort, es kommt zu einem leichten Anstieg des ungerundeten Basiszinssatzes. Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat...
Audit Advisory

Prüfungen bei Antrag auf Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenze

Der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ (AK SobeP Energie) des IDW hat seine Überlegungen zu den notwendigen Prüfungen in Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen in einer Sitzungsberichterstattung als Hilfestellung für den Berufsstand zusammengefasst. Mit den notwendigen Prüfungen in Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen hat sich auch der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen...
Audit

Entwurf ISA [E-DE] 600 (Revised) zu Konzernabschlussprüfungen veröffentlicht

Der HFA des IDW hat ISA  600 (Revised) – eine um nationale Besonderheiten modifizierte Fassung von ISA 600 (Revised) – unter dem Titel „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ verabschiedet. Zu dem Entwurf wird um Stellungnahmen bis zum 15.06.2024 gebeten. Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines...