https://www.kleeberg.de/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/dr-hannes-blum/
https://www.kleeberg.de/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/julia-zehetmaier/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

Prüfungen bei Antrag auf Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenze

Sitzungsberichterstattung des Arbeitskreises „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“

Der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ (AK SobeP Energie) des IDW hat seine Überlegungen zu den notwendigen Prüfungen in Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen in einer Sitzungsberichterstattung als Hilfestellung für den Berufsstand zusammengefasst.

Mit den notwendigen Prüfungen in Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen hat sich auch der Arbeitskreis „Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ (AK SobeP Energie) des IDW beschäftigt. Die Überlegungen wurden für IDW Mitglieder in einer Sitzungsberichterstattung zusammengefasst, um den Berufsstand bei der Durchführung entsprechender Prüfungen zu unterstützen.

Durch die Energiepreisbremsengesetze erhielten im Jahr 2023 nicht nur private Haushalte, sondern auch die Unternehmen als Letztverbraucher Entlastungen hinsichtlich der Energiekosten. Diese Entlastungen sind in ihrer Höhe auf Basis verschiedener Kriterien betraglich beschränkt. Im Zusammenhang mit und in Abhängigkeit von den einschlägigen Höchstgrenzen, die bei der Förderung zu beachten sind, müssen nunmehr von den betroffenen Unternehmen entsprechende Nachweise erbracht werden.

Sofern ein Unternehmen bezogen auf die erhaltenen Förderbeträge eine absolute Höchstgrenze von EUR 50 Mio., EUR 100 Mio. oder EUR 150 Mio. Euro in Anspruch nimmt, muss es bei der Prüfbehörde einen Antrag auf Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen stellen. Hinsichtlich der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen, z. B. hinsichtlich Energieintensität und Branchenzugehörigkeit, muss der Antragsteller geeignete Nachweise erbringen.

Letztverbrauchende Unternehmen mit einer absoluten Höchstgrenze von EUR 4 Mio. müssen bei ihrem Energielieferanten einen Prüfvermerk zu den krisenbedingten Energiemehrkosten und der Einhaltung der absoluten Höchstgrenze von EUR 4 Mio. bzw. ggf. über die auszugleichenden Fehlbeträge vorlegen. Wenn ein solches Unternehmen allerdings zu einem Unternehmensverbund gehört, in dem eines der verbundenen Unternehmen eine absolute Höchstgrenze von EUR 50 Mio., EUR 100 Mio. oder EUR 150 Mio. in Anspruch nimmt, kann alternativ der Feststellungsbescheid der Prüfbehörde beim Lieferanten eingereicht werden. In solchen Fällen muss zudem ein Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers hinsichtlich der Prüfung der Inputfaktoren sowie der Berechnung der krisenbedingten Energiemehrkosten vorliegen und eingereicht werden.

Der AK SobeP Energie des IDW hat sich mit den Besonderheiten von Prüfungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenze gemacht und stellt in der Sitzungsberichterstattung unter anderem auch Formulierungsvorschläge zu dem Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Advisory

Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Der E-Mobilitätsstandort Deutschland soll gestärkt werden. Hierzu hat die Bundesregierung steuerliche Begünstigungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die bereits Gegenstand der am 17.07.2024 beschlossenen Wachstumsinitiative waren. Konkret soll eine befristete Sonderabschreibung für rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge eingeführt werden. Zudem soll die steuerliche Begünstigung im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung ausgeweitet werden,...
Audit Advisory

Aufhebung der IDW St/HFA 3/1993

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses: Zur Bilanzierung und Prüfung der Anpassungspflicht von Betriebsrenten (IDW St/HFA 3/1993) aufgehoben. Ziel der Aufhebung ist es, Missverständnisse hinsichtlich der (Nicht-)Anwendbarkeit der Stellungnahme zu vermeiden. Der Gegenstand der Stellungnahme IDW St/HFA 3/1993 waren Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG. Die IDW St/HFA 3/1993...
Tax Audit

Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-GF

Mit Urteil vom 5. Juni 2024 hatte der BFH zum Zufluss nicht ausbezahlter Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer entschieden. Das Urteil des BFH führte zur Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Die Sache wurde an das Finanzgericht zurückverwiesen. Der BFH hat mit seinem Urteil VI R 20/22 vom 5. Juni 2024 zum Teil die bisherige BFH-Rechtsprechung bestätigt...
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.09.2024 gerundet bei 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.09.2024 bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt von 2,61 % (per 01.08.2024) auf 2,55 % zum 01.09.2024. Somit ist der seit März 2024 bestehende Aufwärtstrend des ungerundeten Basiszinssatzes vorerst gebrochen. Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.02.2024 nach einem längeren Aufwärtstrend eine Kehrtwende vollzogen...