Das IDW hat am 17.07.2025 ein aktualisiertes F&A-Dokument veröffentlicht, das die wichtigsten Aspekte des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung aufgreift. Die Analyse gibt einen Überblick über die geplanten Anpassungen im Anwendungsbereich, der Prüfungspflicht sowie bei zeitlichen Übergangsregelungen. Neu ist der 5. Abschnitt, in dem die zuletzt aktuellen Entwicklungen thematisiert werden.
Am 17.07.2025 veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) eine aktualisierte Analyse zu den im Rahmen der sog. Omnibus-Initiative geplanten Veränderungen der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Form eines Fragen- & Antworten-Dokuments (F&A). In insgesamt 22 Fragen, von denen fünf neu in dieses Update aufgenommen wurden, werden zum einen die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen sowie zum anderen der aktuelle Stand der Entwicklungen aufgegriffen. Das neue F&A-Dokument basiert auf dem bereits am 27.02.2025 und damit unmittelbar nach Veröffentlichung der Omnibus-Vorschläge seitens des IDW erstellten Themenpapiers. Es behandelt zahlreiche (geplante) Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), der EU-Taxonomie-Verordnung sowie an prüfungsbezogenen Regelungen. Neu im Vergleich zur Version von Ende Februar 2025 ist der fünfte Abschnitt, welcher fünf Fragen und Antworten zum aktuellen Stand der Omnibus-Vorschläge enthält.
Das F&A-Dokument vom 17.07.2025 behandelt unter anderem Fragen und Antworten
- zu den Änderungen des Anwendungsbereichs der CSRD (Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung): Die Berichtspflicht soll künftig nur noch für große Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten gelten. Hiermit erwartet die EU-Kommission eine Reduktion des Kreises betroffener Unternehmen um rund 80 %.
- zur Informationsbeschaffung in der Wertschöpfungskette: Ein „Value Chain Cap“ soll die Einholung von Informationen gegenüber kleineren Zulieferern begrenzen.
- zur Überarbeitung der ESRS: Sektorspezifische Standards werden vorerst nicht weiterverfolgt. Außerdem soll die Zahl der Datenpunkte in den allgemeinen Standards reduziert werden.
- zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Es wird auf eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit gesetzt. Von einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit wird vorerst abgesehen. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen Prüfleitlinien entstehen.
- zu den Änderungen im elektronischen Berichtsformat und Tagging: Die Pflicht zur Auszeichnung wird aufgeschoben, bis entsprechende Delegierte Verordnungen hierzu vorliegen.
- zur EU-Taxonomie-Verordnung: Kleinere Unternehmen sollen aus dem verpflichteten Anwendungsbereich ausgenommen werden. Es sind neue Schwellen und De-minimis Regelungen vorgesehen.
- zur zeitlichen Verschiebung der Anwendung: Die sog. zweite und dritte Welle der CSRD-Anwendung wird um zwei Jahre verschoben. Dies betrifft Unternehmen, die ursprünglich über das Geschäftsjahr 2025 bzw. über das Geschäftsjahr 2026 hätten berichten müssen. Für diese Gruppen verschiebt sich der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung auf die Jahre 2027 bzw. 2028. Diese Stop-the-Clock-Regelung wurde bereits verabschiedet und am 16.04.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Zudem enthält das F&A-Dokument in dem neuen fünften Abschnitt einen Überblick über den Status quo der Änderungsvorschläge an der CSRD (COM (2025) 81) sowie zur ESRS-Überarbeitung durch die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), zur geplanten Delegierten Verordnung zur Vereinfachung der EU-Taxonomie-Verordnung und zu den Leitlinien für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dabei werden insbesondere die bereits erreichten Meilensteine sowie die weiteren jeweiligen Zeitpläne aufgegriffen:
- Zur Finalisierung der Änderungsrichtlinie COM (2025) 81 gibt es noch keinen Zeitplan.
- Hinsichtlich der Überarbeitung der ESRS soll von Ende Juli bis Ende September 2025 eine öffentliche Konsultation stattfinden. Die EFRAG wird anschließend den überarbeiteten Satz der ESRS bis 30.11.2025 an die EU-Kommission übermitteln.
- Die Delegierte Verordnung zur EU-Taxonomie-Verordnung wurde Anfang Juli 2025 an die EU-Kommission übermittelt. Sie befindet sich in der grds. viermonatigen Prüfung durch das EU-Parlament und den EU-Rat („Scrutiny Period“).
- Hinsichtlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde das CEAOB (Committee of European Auditing Oversight Bodies) mit der Erarbeitung von entsprechenden Leitlinien beauftragt. Ein Zeitplan ist nicht bekannt.