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EU-Kommission empfiehlt KMU die Nutzung des VS-Standards für ihre freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

EU-Kommission empfiehlt KMU die Nutzung des VSME-Standards für ihre freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung zur Nutzung des VS-Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch KMU ausgesprochen. Der Standard richtet sich an Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht und soll sie dabei unterstützen, strukturierte ESG-Informationen bereitzustellen – etwa gegenüber Banken, Investoren oder Geschäftspartnern.

Am 30.07.2025 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung für die Nutzung des VS-Standards (Voluntary Small and Medium Sized Enterprises) für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgesprochen.

Dieser VSME-Standard richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die Pflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, und soll es ihnen ermöglichen, strukturierte ESG-Informationen auf freiwilliger Basis bereitzustellen – etwa gegenüber Banken, Investoren oder größeren Geschäftspartnern.

Die Empfehlung zur Nutzung des VS-Standards steht im Kontext des SME Relief Package (2023) sowie der Single Market Strategy 2025. Ziel ist es, KMU dabei zu unterstützen, auf zunehmende Informationsanforderungen entlang der Lieferkette zu reagieren, ihnen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erleichtern, die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser zu verstehen und so ihre Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Bereitet ein Unternehmen seine Nachhaltigkeitsinformationen unter Anwendung des VSME-Standards auf, so führt dies zum einen zu einer regelbasierten Berichterstattung und verbessert zum anderen die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen, die dies ebenfalls tun.

Im Kontext der CSRD reagiert die EU-Kommission mit dem VS-Standard auf einen zentralen Zielkonflikt: Zwar sind nicht-kapitalmarktorientierte KMU nicht berichtspflichtig, jedoch zunehmend mittelbar betroffen, da größere Unternehmen und Finanzakteure ESG-Daten von ihren Lieferanten verlangen – ein Phänomen, das als „Trickle-down-Effekt“ bezeichnet wird. Der VS-Standard soll hier Transparenz schaffen und den Abfrageaufwand reduzieren.

Der empfohlene VS-Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Er umfasst ein einfaches, standardisiertes Rahmenwerk, das von KMU freiwillig genutzt werden kann. Die EU-Kommission empfiehlt insbesondere großen Unternehmen und Finanzinstitutionen, die nachhaltigkeitsbezogene Informationen von KMU verlangen, ihre Anfragen an Nachhaltigkeitsdaten möglichst auf diesen Standard abzustimmen, um unkoordinierte Einzelanfragen zu vermeiden und gleichzeitig Berichtskosten zu senken.

Die Empfehlung zur Nutzung des ESRS-VS ist als Übergangslösung konzipiert. Langfristig soll auf Basis des derzeitigen VS-Standards ein neuer delegierter Rechtsakt erlassen werden. Dessen Inhalt kann sich noch ändern und hängt vom Verlauf der Trilogverhandlungen zum Omnibus-Vereinfachungsvorschlag ab. Bis dahin versteht sich die Empfehlung als interimistische Lösung, die unmittelbar zur Anwendung kommen kann.

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