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Bundestag beschließt Frühstartrente: Zehn Euro pro Monat für jedes Kind

Der Bundestag hat die Einführung der Frühstartrente beschlossen. Ab 2026 sollen Kinder ab sechs Jahren monatlich zehn Euro vom Staat für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge erhalten; zusätzlich sind private Einzahlungen möglich. Für Kinder ohne eigenen Vertrag werden die Beiträge künftig kollektiv und ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds investiert.

Der Bundestag hat am 16.10.2026 die Einführung der Frühstartrente in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung.

Grundlage des Beschlusses:

Grundlage der Abstimmung war die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucksache 21/8606). Betroffen waren die Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 21/7864 und 21/8296.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Die Frühstartrente soll Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Dafür zahlt der Staat monatlich zehn Euro pro Kind ein.

  • Die Förderung beginnt zunächst für die Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt sind. Für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung ist jedoch nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jeweils der Jahrgang der Kinder einbezogen, die im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt werden.

  • Voraussetzung für die staatlichen Zahlungen ist der Abschluss eines individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrags durch die Eltern. Das angesparte Guthaben kann durch private Beiträge von bis zu 6.840 Euro jährlich ergänzt werden. Ab dem Eintritt in die Volljährigkeit soll ein nahtloser Übergang in eine steuerlich geförderte private Altersvorsorge möglich sein. Der Vertrag kann elektronisch und ohne verpflichtende Beratung abgeschlossen werden.

  • Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, sollen die monatlichen staatlichen Beiträge kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Hierfür soll zum 01.01.2028 das Sondervermögen „Frühstartrente“ eingerichtet werden. Dieses soll getrennt vom übrigen Bundesvermögen verwaltet werden; eine Kreditaufnahme soll ausgeschlossen sein.

  • Der individuelle Anspruch aus dem Sondervermögen kann später in einen persönlichen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein.

Änderungen im Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss hat am 14.10.2026 noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Eine wesentliche Anpassung betrifft die Anlage der Mittel des Sondervermögens „Frühstartrente“.

Während der ursprüngliche Entwurf lediglich eine global diversifizierte Anlage unter Berücksichtigung von Rendite, Sicherheit und Liquidität vorsah, wurde die Vorgabe nun konkretisiert. Die Mittel dürfen künftig ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden.

Damit soll verhindert werden, dass neben den wirtschaftlichen Anlagezielen weitere politische Zielsetzungen verfolgt werden.

Fazit:

Zehn Euro im Monat wirken zunächst gering, können aber durch die lange Anlagedauer und die steuerfreien Erträge zu einem spürbaren Kapitalstock anwachsen.

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