https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel-2/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/24843/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/nina-matlok/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/jochen-marz/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/felix-krauss/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/elisabeth-schilling/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

Bundesrat stimmt Forschungs­zulagen­gesetz zu

Nach dem Bundestag hat am 29.11.2019 auch der Bundesrat dem Forschungs­zulagen­gesetz (FZulG) zugestimmt. Mit dem FZulG wird eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer Zulage eingeführt, die unabhängig von der Größe und Gewinnsituation für alle Unternehmen gleichermaßen gilt. Hierdurch soll der Forschungsstandort Deutschland in Zukunft noch attraktiver werden. Die Forschungs­zulage kann für Aufwendungen ab dem Jahr 2020 beantragt werden.

Mit dem FZulG wird eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer steuerlichen Forschungszulage eingeführt. Vorgesehen ist eine steuerliche Förderung von FuE mit ihren Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe, Gewinnsituation oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit Anwendung findet. Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum EStG und KStG geregelt.

Anspruchsberechtigt sind nach § 1 FZulG unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, welche die im Gesetz definierten Voraussetzungen erfüllen. Die begünstigten FuE-Vorhaben werden anhand verschiedener Kriterien in § 2 FZulG definiert. Förderfähige Aufwendungen sind nach § 3 FZulG die beim Anspruchsberechtigten dem Lohnsteuerabzug gemäß § 38 Abs. 1 EStG unterliegenden Arbeitslöhne für Arbeitnehmer, die der Arbeitnehmer unmittelbar vom Arbeitgeber erhält, sowie die Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers. Auch für Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften sind Regelungen bzgl. förderfähigen Aufwendungen im neuen FZulG enthalten. Die Bemessungsgrundlage ist auf EUR 2 Mio. pro Anspruchsberechtigtem im Wirtschaftsjahr begrenzt. Verbundene Unternehmen können diese nur einmal in Anspruch nehmen.

Die steuerliche Zulage beträgt nach § 4 FZulG 25 % der Bemessungsgrundlage. Allerdings darf die Summe der für ein FuE-Vorhaben gewährten staatlichen Beihilfen einschließlich der Forschungszulage pro Unternehmen und FuE-Vorhaben den Betrag von EUR 15 Mio. nicht überschreiten. Der Anspruch auf die Forschungszulage entsteht mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind und wird nur auf einen elektronisch gestellten Antrag unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt. Details bzgl. des Antrags und der Bescheinigung sollen noch in einer gesonderten Rechtsverordnung bestimmt werden.

Die Forschungszulage kann für FuE-Vorhaben beansprucht werden, mit denen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, also dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, aber frühestens dem 01.01.2020, begonnen wird. Die förderfähigen Aufwendungen müssen vom Arbeitnehmer nach dem 31.12.2019 bezogen werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax

Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung eines Dienstwagens

Laut Urteil des FG Köln (1 K 1234/22) mindern die Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz den geldwerten Vorteil für die private Dienstwagennutzung. In Höhe der Parkplatzmiete wendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer laut dem FG Köln keinen geldwerten Vorteil zu, da die Kosten für den Parkplatz unmittelbar zum Halten und...
Advisory Sustainability

EU-Parlament stimmt der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu

Nach monatelangem Ringen und vielen Modifikationen sowie der Annahme im EU-Rat am 15.03.2024 hat am 24.04.2024 nun auch das EU-Parlament für das sogenannte EU-Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – gestimmt. Die Zustimmung der EU-Staaten gilt nun noch als Formsache. Immer wieder war die Corporate Sustainability...
Advisory Sustainability

Erste Berichtigungen am Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat erste Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, d. h. an den bislang vorliegenden europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, vorgenommen. Die Berichtigung wurde am 19.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (2024/90241). Die Korrekturen beziehen sich auf verschiedene Abschnitte aus den zwölf ESRS und zielen darauf ab,...
Tax

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Mit Urteil vom 20.06.2023 (IX R 17/21) hat der BFH entschieden, dass bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Auch bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist in diesen Fällen durch die Finanzverwaltung eine Überprüfung der...