Die aktuelle Corona-Pandemie gefährdet nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern stellt zunehmend auch die Unternehmen vor existenzbedrohende Probleme. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzudämpfen, hat die Bundesregierung aktuell einen milliardenschweren Schutzschirm zur Sicherstellung der Liquidität der Unternehmen geschaffen.
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen aktuell verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, welche der Gesetzgeber teilweise auch kurzfristig geschaffen hat. Diese reichen von flexiblem Kurzarbeitergeld über Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen bis hin zu Überbrückungskrediten und weiteren staatlichen Fördermaßnahmen.
Die KfW und die Bürgschaftsbanken der Länder stellen für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Pandemie einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf haben, spezielle Kreditprogramme zur Verfügung. Betroffene Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus diesen Förderprogrammen nutzen möchten, müssen sich zunächst an ihre Hausbank bzw. ihren Finanzierungspartner wenden, um dort einen Antrag auf eine Liquiditätshilfe zu stellen. Diese wiederum prüft den Antrag “schnell und unbürokratisch” und leitet diesen anschließend an die KfW oder die Landesbanken weiter. Diese übernehmen dann im Fall einer Kreditgewährung durch die Hausbank einen Großteil (teilweise bis zu 90 %) des Ausfallrisikos.
Unternehmen haben zudem aktuell auch die Möglichkeit, Bürgschaften für Betriebsmittel zu beanspruchen. Über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken kann derzeit eine kostenfreie Anfrage für Finanzierungsvorhaben bis zu EUR 2,5 Mio. gestellt werden. Zudem wurden finanzielle Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige geschaffen. Diese können staatliche Zuschüsse als Soforthilfe zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz beantragen.
Eine weitere Maßnahme zur Liquiditätssicherung von Unternehmen stellt die Beantragung des sogenannten Kurzarbeitergelds dar. Das Kurzarbeitergeld kann derzeit einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Es kann auf Antrag durch die jeweilig zuständige Agentur für Arbeit gewährt werden. Es reicht für eine Beantragung von Kurzarbeitergeld aus, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebs von einem Arbeitsausfall betroffen sind.
Zudem wurden auch steuerpolitische Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf den Weg gebracht. Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen sowie im Bereich der Vollstreckung werden verbessert, um somit die Liquiditätsbelastung bei Unternehmen zu verringern.
PDF-Download: Kleeberg_Kurzinformation_Corona_Liquiditaet