Der Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.02.2022 auf gerundet 0,10 % und hält sich somit gerundet auf Vormonatsniveau. Ungerundet sinkt der Basiszinssatz leicht von 0,076 % auf 0,068 % im Vergleich zum Vormonat.
Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Die Auswirkungen sind nach wie vor spürbar – auch bezogen auf das bewertungsrelevante Zinsniveau.
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der seit nunmehr mehreren Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.
Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 erstmals sogar leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen.
Zum 01.02.2022 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 0,068 % (per 01.01.2022: 0,076 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet insofern ein leichter Rückgang, der sich in diesem Monat jedoch nicht im gerundeten Wert niederschlägt. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat weiterhin 0,10 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz seit insgesamt sechs Monaten in Folge zum Monatsende jeweils 0,10 %. Ob zukünftig mit einer Erholung des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Der FAUB des IDW hat bereits in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB aktuell keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.
Zum 01.02.2022 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,10 % somit 7,10 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 14,08. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt abzuwarten.