Am 16.09.2020 wurde die aktuelle Fassung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung von der Bundesregierung verabschiedet. Diese bilden die Grundlage für eine verantwortungsvolle Führung der Beteiligungen des Bundes an Unternehmen in privater Rechtsform. Erstmals enthält der PCGK Bund Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung wurden ursprünglich im Jahr 2009 eingeführt und richten sich an Unternehmen im Eigentum des Bundes sowie an die verschiedenen beteiligungsführenden Bundesministerien. Zur Anpassung an diverse Rechtsentwicklungen wurden die Grundsätze im Jahr 2020 konkretisiert und ergänzt. Hierdurch sollte insbesondere die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung hervorgehoben werden.
Die am 16.09.2020 vom Bundeskabinett verabschiedeten Grundsätze bestehen aus zwei Teilen: Der erste Teil umfasst den „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“ (PCGK Bund), welcher an die Unternehmensorgane der Bundesunternehmen adressiert ist. Teil 2 bilden die „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“, die an die entsprechenden Bundesministerien gerichtet sind. Zu den Hauptelementen der Kodexnovelle zählen die verstärkte Förderung einer sozialen und gleichstellungsfördernden Unternehmenskultur, die Formulierung klarer Vergütungsregeln für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie verschiedene zusätzliche Regelungen zu Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichterstattung und zum Compliance-Management.
Mit der Neufassung 2020 enthält der PCGK Bund somit erstmalig Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche hierdurch weiter vorangetrieben werden sollen. Der PCGK Bund in der Fassung vom 16.09.2020 ist der erste Kodex, der die Thematik der Nachhaltigkeit aufgegriffen hat. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK), der Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Aktiengesellschaften zur guten Unternehmensführung enthält und somit für Unternehmen ohne Beteiligung des Bundes anzuwenden ist, berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte hingegen erst seit der Fassung vom 27.06.2022. An dieser Stelle zeigt sich die Vorreiterrolle sowie die Ausstrahlungswirkung des PCGK Bund auf andere Regelwerke.
Mit Blick auf Nachhaltigkeitsaspekte regeln Ziffer 5.5 und Ziffer 8.1.3 PCGK Bund nunmehr explizit, dass die Geschäftsleitung der berichtspflichtigen Unternehmen in Bezug auf eine nachhaltige Unternehmensführung unter anderem die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und die Sustainable Development Goals (SDG) berücksichtigen und eine entsprechende Berichterstattung einführen soll. Der Umgang mit diesen Anforderungen muss auch in der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung zum PCGK Bund berücksichtigt werden.