Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Dieses Gesetz wurde bereits am 22.02.2024 vom Bundestag beschlossen. Am 22.03.2024 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes werden die monetären Schwellenwerte der Größenmerkmale „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ nach §§ 267 f. HGB und nach § 293 HGB um 25 % angehoben. Dies kann Konsequenzen für Unternehmen dahingehend haben, in welche handelsrechtliche Größenklasse sie fallen („kleinst“, „klein“, „mittelgroß“ oder „groß“). An die handelsrechtliche Größenklasse schließen sich wiederum diverse bedeutende Rechtsfolgen im Zusammenhang mit der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses an. Auch kann dies Auswirkungen darauf haben, inwiefern eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses erfolgen kann.
Das Gesetz wurde nach der Verabschiedung durch den Bundestag nun auch vom Bundesrat gebilligt. Einen Tag nach seiner Verkündung tritt das Gesetz in Kraft. Die Anhebung der monetären Schwellenwerte gilt dann grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen.
Auf freiwilliger Basis kann auch eine frühere Anwendung bereits für die Geschäftsjahre erfolgen, die nach dem 31.12.2022 beginnen. Die rückwirkende Ausübung des Wahlrechts für Einzel- und Konzernabschluss für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2023 hat hierbei einheitlich zu erfolgen.
Nach Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes müssen Unternehmen genau analysieren, ob für sie eine rückwirkende Anwendung der erhöhten Schwellenwerte für das Geschäftsjahr 2023 vorteilhaft ist und was dies im Einzelfall für den Jahres- und Konzernabschluss und dessen Aufstellung, Prüfung und Offenlegung bedeutet. Die Vorteilhaftigkeit der freiwilligen Frühanwendung sollten Unternehmen daher im Hinblick auf die handelsrechtlichen Pflichten genau analysieren.
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