Um der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, verordneten die Bundesregierung und die Länder im Laufe des Jahres 2020 bereits verschiedene Einschränkungen. Als Reaktion auf erneut steigende Infiziertenzahlen einigten sich die Bundesländer nun darauf, für den November 2020 erneut einen (Teil-)Lockdown festzusetzen, der viele Unternehmen dazu zwingt, ihren Geschäftsbetrieb einzuschränken oder vollständig einzustellen. Für Unternehmen, die in diesem Zusammenhang von Umsatzeinbußen besonders stark betroffen sind, soll im Rahmen der sogenannten Corona-Novemberhilfe finanzielle Unterstützung gewährt und so ein Ausgleich für entstehende Umsatzeinbußen geschaffen werden.
Weitere News
09.06.2026
Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos
Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage gegen die mit einer sog. „Überkompensation“ begründete Rückforderung sog. November- und Dezemberhilfen abgewiesen. Hintergrund Die Corona-November-...
Zur News