Nachdem das BMF am 04.12.2020 zunächst die Verlängerung der Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen bis zum 31.03.2021 erklärt hatte, hat sich die große Koalition nun auf eine weitere Fristverlängerung geeinigt. Die Abgabe der von Steuerberatern erstellten Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 soll demnach bis zum 31.08.2021 möglich sein. Aufgrund der starken Einbindung der Steuerberater in die Beantragung von Corona-bedingten Subventionen hatten sich die berufsständischen Organisationen der Steuerberater bereits frühzeitig für eine entsprechende Fristverlängerung eingesetzt.
Grundsätzlich müssen Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, diese bis zum 31.07. des Folgejahres abgeben. Werden die Steuerpflichtigen bei der Erstellung ihrer Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützt, so gilt eine verlängerte Abgabefrist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Damit wären durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 28.02.2021 einzureichen. Eine verspätete Abgabe der Steuererklärung ist grundsätzlich sanktionsbewährt.
Die Bundessteuerberaterkammer hatte aufgrund der starken Auslastung der Steuerberater bereits frühzeitig mehr Zeit für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen 2019 gefordert. Hintergrund dieser Forderung ist die Tatsache, dass die Branche aufgrund der starken Einbindung in die Beantragung von Corona-bedingten Subventionen aktuell an ihre Grenzen gebracht wird. Denn sowohl die Überbrückungshilfen als auch die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember müssen von den Unternehmen oder Selbstständigen über einen Steuerberater, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt beantragt werden. Das BMF teilte bereits am 04.12.2020 mit, dass die Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen um einen Monat, also bis zum 31.03.2021, verlängert wird. Nun hat sich die große Koalition auf eine Fristverlängerung um sechs Monate, also bis zum 31.08.2021, geeinigt.
Wie die finanzpolitischen Sprecher von Union und Sozialdemokraten, Antje Tillmann (CDU) und Lothar Binding (SPD), am 17.12.2020 mitteilten, schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten Steuergesetz die Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern. Dieser Vorschlag wurde am 17.12.2020 auch bereits von den Koalitionsfraktionen mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) abgestimmt.