News

Verlängerung der Überbrückungshilfen bis 31.12.2021

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus über den 30.09.2021 hinaus bis zum 31.12.2021. Die aktuellen Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden hierbei weitgehend beibehalten. Ebenfalls verlängert wird die Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.

Mit der seit einiger Zeit freigeschalteten Corona-Überbrückungshilfe III Plus wurde der Förderzeitraum der Corona-Überbrückungshilfen zuletzt bereits auf Ende September 2021 ausgeweitet. Mit Schreiben vom 08.09.2021 informiert das BMF nun darüber, dass der Förderzeitraum der Corona-Überbrückungshilfe III Plus nochmals, diesmal bis zum 31.12.2021, verlängert wird. Auch der Förderzeitraum der sogenannten Neustarthilfe Plus wird in diesem Zusammenhang bis zum Jahresende verlängert.

Die grundsätzlichen Regelungen der Corona-Überbrückungshilfe III Plus sollen hierbei im Wesentlichen fortgelten, sodass Unternehmen mit einem corona-bedingtem Umsatzrückgang von mindestens 30 % weiterhin antragsberechtigt sind und die bekannten förderfähigen Fixkosten ansetzen können. Die Restart-Prämie wird in diesem Zusammenhang nicht auf den verlängerten Förderzeitraum in Q4/2021 verlängert, der sogenannten Eigenkapitalzuschuss soll dagegen weiter beantragt werden können.

Die Antragstellung hat unverändert über die sogenannten prüfenden Dritten zu erfolgen. Weitere Einzelheiten zu der Verlängerung der Förderprogramme werden zeitnah veröffentlicht werden. Es ist allerdings durchaus wahrscheinlich, dass die „Verlängerung“ im Rahmen eines neuen, eigenständigen Antrags zu erfolgen hat. Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden aktuell überarbeitet und sollen auskunftsgemäß zeitnah veröffentlicht werden. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de  erfolgen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...
Audit Advisory

IDW-Hinweise vom 05.04.2024 zur (rückwirkenden) Anwendung der neuen Schwellenwerte

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus. Das IDW hat nun Hinweise veröffentlicht, in denen die Auswirkungen...