News

BFH-Urteil vom 18.05.2021 zur Er­mittlung fremd­üblicher Zin­sen auf Konzern­darlehen

Abstellung auf die Preisvergleichsmethode bei der Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen

Mit seinem Urteil vom 18.05.2021 (I R 4/17) bekräftigt der BFH, dass bei der Ermittlung fremdüblicher Zinsen auf Konzerndarlehen Vergleichswerte vorrangig mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden sollen. Zudem ist bei der Beurteilung der Bonität nicht der Gesamtkonzern, sondern die darlehensnehmende Konzerngesellschaft maßgebend.

Der dem BFH vorliegende Streitfall betraf eine inländische GmbH (Klägerin) und das Finanzamt (Beklagte). Die Klägerin wird von einer niederländischen Holdinggesellschaft gehalten. Das Finanzamt befand hierbei, dass die Klägerin mehrere Darlehen mit überhöhten Zinsen von einer ebenfalls niederländischen – als Konzernfinanzierungsgesellschaft fungierenden – Schwestergesellschaft aufnahm. Die vereinbarten Zinssätze betrugen zwischen 4,375 % und 6,45 %. Das Finanzamt argumentiert, dass durch erhöhte Zinsaufwände innerhalb des international tätigen Konzerns Gewinne künstlich zwischen den beiden Tochterunternehmen verlagert worden wären. Nach Auffassung des Finanzamts seien diese daher teilweise als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln.

Der BFH gibt in seinem Urteil zu verstehen, dass es grundsätzlich dem Finanzgericht obliegt, die für den Einzelfall geeignetste Methode zu bestimmen. Auszuwählen ist derjenige Fremdvergleichspreis, für den die größtmögliche Wahrscheinlichkeit seiner Richtigkeit ermittelt werden kann. Dabei kann eine fremdvergleichskonforme Verrechnungspreisermittlung grundsätzlich durch die Standardmethoden Preisvergleichsmethode, Kostenaufschlagsmethode und Wiederverkaufspreismethode ermittelt werden.

In seinem Urteil hält der BFH zusammenfassend insbesondere folgende Punkte fest:

  • Für die Ermittlung fremdüblicher Darlehenszinssätze ist vor Anwendung der sogenannten Kostenaufschlagsmethode zu prüfen, ob die Vergleichswerte bzw. ein Vergleichszins mithilfe der Preisvergleichsmethode ermittelt werden können/kann. Dabei wird als Referenz der Zins aus vergleichbaren Geschäften zwischen unabhängigen Dritten oder aus zwischen einem Konzernunternehmen mit einem unabhängigen Dritten getroffenen Vereinbarungen herangezogen. Dies gilt auch für unbesichert gewährte Konzerndarlehen und unabhängig davon, ob die Darlehen von der Muttergesellschaft oder von einer als Finanzierungsgesellschaft fungierenden anderen Konzerngesellschaft gewährt worden sind. Erst wenn ein derartiger Vergleich nicht möglich ist, kann nach Auffassung des BFH die sogenannte Kostenaufschlagsmethode angewendet werden. Bei dieser Methode werden die Selbstkosten des Darlehensgebers ermittelt und um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht.
  • Für die Beurteilung der Bonität ist nicht die durchschnittliche Kreditwürdigkeit des Gesamtkonzerns, sondern die Bonität der darlehensnehmenden Konzerngesellschaft maßgebend („Stand alone“-Rating). Ein nicht durch rechtlich bindende Einstandsverpflichtungen anderer Konzernunternehmen verfestigter Konzernrückhalt ist nur zu berücksichtigen, falls ein konzernfremder Darlehensgeber der Konzerngesellschaft dadurch eine Kreditwürdigkeit zuordnen würde, die die „Stand alone“-Bonität der Gesellschaft übersteigt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW Positionspapier zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Im neuen Positionspapier zur betrieblichen Altersversorgung spricht sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. In dem veröffentlichten Positionspapier hat das IDW Ansatzpunkte identifiziert, um die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern. Im Vordergrund steht hier die zweite Säule der Altersversorgung,...
Tax Audit

Verzinsung von Gesellschafterkonten

Mit Urteil I R 27/20 hat der Bundesfinanzhof am 22.02.2023 zur fremdüblichen Verzinsung von Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten entschieden. In Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung stehen immer wieder Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern im Fokus. Dabei stellt die fremdübliche Verzinsung einen wesentlichen Aspekt der Meinungsverschiedenheit dar. Auch...
Audit Advisory Sustainability

Geplante Anhebung der Größenkriterien für Kapitalgesellschaften durch die EU

Am 13.09.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Die geplante Anhebung beläuft sich für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaft jeweils auf 25 % der bisherigen Größenkriterien in der EU-Richtlinie, für Kleinstkapitalgesellschaften auf 28,8 %. Zudem sollen nationale...
Advisory Valuation

EZB erhöht ihre Leitzinssätze um weitere 0,25 %-Punkte

Am Donnerstag, 14.09.2023, gab die EZB eine weitere Erhöhung des Leitzinses um 0,25 %–Punkte bekannt. Es ist die zehnte Anhebung in Folge. Mit einem Prozentsatz von 4,5 % hat der Leitzins der EZB nun den höchsten Wert seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008. Trotz des leichten Inflationsrückgangs ist...