News

Corona-Fi­nanz­hilfen

Verlängerung und Erhöhung europäischer Beihilferechtsrahmen

Derzeit läuft die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.12.2021. Der Förderzeitraum beläuft sich auf Juli bis Dezember 2021. Die Grundlage des Förderprogramms bilden unterschiedliche europäische beihilferechtliche Rahmen, die nun durch die Europäische Kommission verlängert und stellenweise erhöht wurden.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden von der Bundesregierung und den Ländern unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für wirtschaftlich betroffene Unternehmen beschlossen. Derzeit können Unternehmen Überbrückungshilfe III Plus noch bis zum 31.12.2021 für den Förderzeitraum von Juli bis Dezember 2021 beantragen. Die Bewilligung kann auf Basis unterschiedlicher beihilferechtlicher Rahmen – der De-minimis-Verordnung, der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020, der Bundesregelung Fixkostenhilfe und der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19 – erfolgen. Die unterschiedlichen Beihilferahmen sind hierbei zeitlich begrenzt und jeweils in unterschiedlichem Ausmaß in ihrer Höhe limitiert.

Nun beschloss die Europäische Kommission eine Verlängerung bis zum 30.06.2022 des befristeten Rahmens, der als Grundlage für diese Beihilferegelungen dient. Gleichzeitig ergaben sich stellenweise Erhöhungen der Beihilferahmen. So wurden die Obergrenzen für die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 auf EUR 2,3 Mio. und für die Bundesregelung Fixkostenhilfe auf EUR 12 Mio. angehoben. Außerdem wurden neue Förderinstrumente in Form von „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“ eingeführt.

Durch die von der Europäischen Kommission beschlossenen Änderungen wird eine entsprechende Verlängerung der von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Unterstützungsmaßnahmen grundsätzlich ermöglicht. Insofern kann damit gerechnet werden, dass die Bundesregierung analog eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus, längstens bis zum 30.06.2022 beschließt. In diesem Zusammenhang könnten sich dann unter Umständen auch Möglichkeiten für eine höhere Förderung im Rahmen bisher bestehender Corona-Finanzhilfen ergeben, wenn zuvor der beihilferechtliche Rahmen zu einer Begrenzung der Fördersumme geführt hat. In diesem Zusammenhang kommt dann auch der Schlussabrechnung der einzelnen Corona-Förderungen eine hohe Bedeutung zu, wenn und soweit in diesem Zusammenhang zusätzliche Förderungen gewährt werden können.

Vor dem Hintergrund der aktuell wieder akuteren pandemischen Lage in Deutschland und der hiermit zusammenhängenden wirtschaftlichen Belastung von Unternehmen ist eine Verlängerung und Erweiterung der Corona-Finanzhilfen grundsätzlich zu begrüßen. Gleichzeitig bleibt zu hoffen, dass die voraussichtliche Verlängerung und Erweiterung zu keinen vielschichtigen Änderungen führen und insoweit den Antragstellern ein gewohnter Antragsprozess gewährt wird. Dem steht allerdings entgegen, dass mit einer Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus wie bisher üblich eine Schlussabrechnung verbunden sein wird, die aber vermutlich nicht – wie für die anderen Corona-Finanzhilfen, inklusive der Überbrückungshilfe III Plus – auf den 30.06.2022 datiert sein wird, sondern weiter in die Zukunft verlegt werden muss.

Insofern bleibt abzuwarten, wie die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus im Detail ausgestaltet sein wird und welche Herausforderungen sich für die Antragsteller und die prüfenden Dritten ergeben werden. Auf jeden Fall sollten Antragsteller in engem Austausch mit ihrem prüfenden Dritten stehen, um weitere mögliche Antragsberechtigungen zutreffend zu evaluieren und ggf. einen Antrag zu stellen, sobald eine entsprechende Verlängerung auf Bundesebene beschlossen wird.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW Positionspapier zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Im neuen Positionspapier zur betrieblichen Altersversorgung spricht sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. In dem veröffentlichten Positionspapier hat das IDW Ansatzpunkte identifiziert, um die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern. Im Vordergrund steht hier die zweite Säule der Altersversorgung,...
Audit Advisory Nachhaltigkeit

Geplante Anhebung der Größenkriterien für Kapitalgesellschaften durch die EU

Am 13.09.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Die geplante Anhebung beläuft sich für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaft jeweils auf 25 % der bisherigen Größenkriterien in der EU-Richtlinie, für Kleinstkapitalgesellschaften auf 28,8 %. Zudem sollen nationale...
Advisory Valuation

EZB erhöht ihre Leitzinssätze um weitere 0,25 %-Punkte

Am Donnerstag, 14.09.2023, gab die EZB eine weitere Erhöhung des Leitzinses um 0,25 %–Punkte bekannt. Es ist die zehnte Anhebung in Folge. Mit einem Prozentsatz von 4,5 % hat der Leitzins der EZB nun den höchsten Wert seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008. Trotz des leichten Inflationsrückgangs ist...
Advisory Valuation

Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen

Am 06.09.2023 verabschiedete der FAUB des IDW die überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 (umbenannt in „IDW Bewertungshinweis 1/2023“). Neben begrifflichen Klarstellungen wurden vor allem Ausführungen zu Insolvenzkosten ergänzt und dadurch bedingten Veränderungen der operativen und Kapitalstrukturrisiken sowie zu Indikatoren für Ausfallrisiken. Zudem wurde bezüglich überhöht verschuldeten Unternehmen, bei...