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E-Bilanz Taxo­nomie 6.6: Pflicht­­anwen­dung ab 2023

Mit dem BMF-Schreiben vom 21.06.2022 wurde die überarbeitete Taxonomie-Version 6.6 (vom 02.05.2022) veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich verpflichtend für die Übermittlung aller E-Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, zu verwenden.

Durch § 5b EStG i.V.m. dem BMF-Schreiben vom 28.09.2011 (IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, 855) sind alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet. Mit einem jährlichen BMF-Schreiben werden die jeweils aktuellen Taxonomien bekannt gegeben. Auch in dem Schreiben vom 09.07.2021 bzw. der neuen Taxonomie-Version 6.6 finden sich daher wieder redaktionelle sowie inhaltliche Änderungen bzgl. der E-Bilanz, die verpflichtend ab dem (kalenderjahrgleichen) Veranlagungszeitraum 2023 zu beachten sind.

Bei den neuen Taxonomien wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Im GCD-Bereich (Stammdaten) wurden neben kleineren Anpassungen die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG für Personengesellschaften, die durch das KöMoG eingeführt wurde, aufgenommen.
  • Zur Übermittlung der Postfachadresse wurden neue Positionen eingefügt.
  • Durch die Möglichkeit zur Optionsbesteuerung nach dem KöMoG wurden verschiedene Taxonomie Positionen für Personengesellschaften im GAAP-Modul angepasst.
  • Die aktuelle Taxonomie wurde auch betreffend den Kapitalausweis von Personen(handels)gesellschaften angepasst. Dies betrifft im Besonderen auch den Bereich der Kapitalkontenentwicklung.
  • Im Zusammenhang mit organschaftlichen Mehr- oder Minderabführungen wurden neue Positionen im GAAP-Modul aufgenommen.
  • Eine neue Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6b EStG Rücklage“ wurde zudem aufgenommen.
  • Der branchenspezifische Posten „Geschäfts- und Vorführwagen“ samt Unterpositionen wird in der Praxis auch von Zweiradhändlern genutzt. Der Posten sowie die Unterposten, wurden deshalb in „Geschäfts- und Vorführfahrzeuge“, „Geschäftsfahrzeuge“ und „Vorführfahrzeuge“ umbenannt.
  • Im GuV-Bereich des GAAP Moduls wurden verschiedene Positionen umbenannt. Zudem wurden z.T. einzelne Positionen neu aufgenommen oder gelöscht. Einzelne Taxonomie-Positionen wurden zudem ergänzt, Mussfeldeigenschaften angepasst oder für steuerliche Zwecke gesperrt.
  • Beispiele für die Neuerungen in der GuV in der Kerntaxonomie sind „Einstellungen in steuerliche Rücklagen“ als sonstiger betrieblicher Aufwand, „Erträge aus der Auflösung des Sonderposten mit und ohne Rücklageanteil“ als sonstige betriebliche Erträge. Zudem erfolgten Anpassungen bei den Umsatzerlösen, die aus dem Wegfall einer entsprechenden Differenzierung im Erklärungsvordruck zur Umsatzsteuer resultieren.
  • Im Bereichsteil „steuerliche Gewinnermittlung“ wurde als Ausfluss des KöMoG eine neue Position „Hinzurechnungen aus dem 5. vorangegangenen Wirtschaftsjahr“ ergänzt. Auf Grund des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde eine weitere Position „Hinzurechnung aus dem 6. vorangegangen Wirtschaftsjahr“ eingeführt. Die vorstehende Angabe resultiert aus der zuletzt beschlossen weiteren Verlängerung der Investitionsfrist nach § 7g EStG im Zusammenhang mit der Corona-Steuergesetzgebung.
  • Alle vorstehenden Änderungen in der Kerntaxonomie wurden – soweit übertragbar – entsprechend auch bei den Spezialtaxonomien umgesetzt. Für bestimmte Ergänzungstaxonomien (KHBV und PBV) erfolgten zudem weitere Anpassungen.

Die neuen Taxonomien müssen für das Wirtschaftsjahr 2023 angewandt werden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch bereits für das Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2022 und für Echtfälle ab Mai 2023 gegeben sein.

Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

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