https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel-2/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/24843/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/nina-matlok/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/jochen-marz/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/felix-krauss/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/elisabeth-schilling/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

DCGK 2022 mit Fokus auf Nach­haltigkeit

Deutscher Corporate Governance Kodex 2022 in Kraft getreten

Am 17.05.2022 hat die Regierungskommission den neuen Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK 2022) veröffentlicht, welcher mit seiner Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27.06.2022 in Kraft getreten ist. Wesentliche Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung betreffen die stärkere Betonung des Themas Nachhaltigkeit sowie Anpassungen an die durch das FISG und FüPoG II geänderte Rechtslage.

Mit der Bekanntmachung am 27.06.2022 ist die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in Kraft getreten. Diese Neufassung (DCGK 2022) ersetzt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner bisherigen Fassung vom 16.12.2019 (DCGK 2020).

Der DCGK enthält Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Aktiengesellschaften zur guten Unternehmensführung. Er wurde vom Gesetzgeber als sogenannte „weiche“ Regelung im Gesetz verankert. Folglich sind die Kodexempfehlungen und -anregungen nicht zwangsläufig zu befolgen; es wird allerdings über § 161 AktG gefordert, dass Vorstand und Aufsichtsrat von börsennotierten AG jährlich die Übereinstimmung mit dem jeweils gültigen DCGK erklären müssen. Sofern von den Empfehlungen (nicht den Anregungen) abgewichen wird, ist dies anzugeben und zu begründen (comply or explain).

Seit seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahr 2002 wird der Kodex regelmäßig überarbeitet, um aktuelle Entwicklungen abzubilden. Der nun geltende DCGK 2022 soll einerseits die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Unternehmensführung berücksichtigen und zum anderen die letzten Änderungen des AktG durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) sowie das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) nachvollziehen.

Im Ergebnis sieht der neue DCGK 2022 bspw. vor, dass der Vorstand die mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten soll. Darüber hinaus soll die Unternehmensstrategie Auskunft darüber geben, wie die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind, und die Unternehmensplanung soll finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten. Es wird damit deutlich, dass der Nachhaltigkeitsstrategie der Unternehmen und deren Umsetzung künftig eine erhöhte Bedeutung zukommt.

Auch die Rolle des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wurden im Sinne einer stärkeren Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit bei der Überwachung von Unternehmen modifiziert. So soll das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats nunmehr auch die Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Das geforderte Kompetenzprofil der gesetzlich festgelegten mindestens zwei Finanzexperten im Prüfungsausschuss ist zudem um die Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. deren Prüfung erweitert worden. Es ist zu beachten, dass mit dem DCGK 2022 zahlreiche neue Anforderungen auf börsennotierte AG hinsichtlich der Professionalisierung ihrer Corporate Governance Systeme zukommen. Da der Kodex über die verpflichteten Gesellschaften hinaus eine Ausstrahlungswirkung als unterstellte „gute Unternehmensführung“ auf viele weitere Unternehmen hat, dürfte die Einführung nachhaltigkeitsbezogener Kodexempfehlungen den Druck auf Unternehmen hinsichtlich ihrer Sustainability Transformation weiter verstärken. Insofern trägt der DCGK 2022 dazu bei, die Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie, in Geschäftsmodellen und in der Berichterstattung der Unternehmen weiter zu forcieren.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

Erste Berichtigungen am Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat erste Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, d. h. an den bislang vorliegenden europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, vorgenommen. Die Berichtigung wurde am 19.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (2024/90241). Die Korrekturen beziehen sich auf verschiedene Abschnitte aus den zwölf ESRS und zielen darauf ab,...
Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...