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IDW verabschiedet Ent­wurf eines Prüfungs­standards für nicht­finanzielle Erklärungen

IDW EPS 352 (08.2022)

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 17.08.2022 den Entwurf für den ersten IDW Prüfungsstandard zur inhaltlichen Prüfung nichtfinanzieller (Konzern-)Erklärungen im Rahmen der Abschlussprüfung verabschiedet (IDW EPS 352 (08.2022)). Der Entwurf setzt den Grundstein zur einheitlichen Prüfung nichtfinanzieller Erklärungen. Im Rahmen der Überarbeitung der Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden noch weitere Standardentwürfe des IDW folgen. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Mit der Verabschiedung des Entwurfs zum IDW Prüfungsstandard „Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 352 (08.2022))“ werden die wesentlichen Besonderheiten einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung nach §§ 289b ff., 315b ff. HGB dargestellt. Der Entwurf baut dabei auf dem IDW Prüfungsstandard IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung auf. Die Kommentierungsfrist zu IDW EPS 352 (08.2022) läuft bis 31.01.2023.

Nach derzeitiger Gesetzgebung sind große Kapitalgesellschaften sowie haftungsbeschränkte Personengesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) und Konzerne (§ 293 HGB), die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d HGB sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, zu einer Erweiterung ihrer (Konzern-)Lageberichte um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung verpflichtet (§§ 289b, 315b HGB). Ziel des 45 Seiten umfassenden Entwurfs ist es, einen Leitfaden zur inhaltlichen Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen für Abschlussprüfer zu entwickeln, um eine angemessene Prüfungsqualität der in §§ 289b ff., 315b ff. HGB genannten Vorgaben zu gewährleisten.

Der Entwurf sieht vor, dass für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung ein separates Prüfungsurteil abzugeben ist. Mit diesem Prüfungsurteil wird sowohl die Übereinstimmung der Berichtsinhalte mit den einschlägigen deutschen und europäischen Vorschriften und Gesetzen als auch den von gesetzlichen Vertretern des Unternehmens dargestellten konkretisierenden Kriterien bestätigt.

Inhaltlich thematisiert der Standardentwurf zunächst die in Bezug auf die Prüfung nichtfinanzieller Erklärungen gegebenen Besonderheiten im Zusammenhang mit der organisatorischen Auftragsabwicklung (Auftragsannahme bzw. -fortführung sowie Qualitätssicherung). Darüber hinaus sind die zu beachtenden Besonderheiten bei der Prüfungsplanung und -durchführung ebenso Gegenstand von IDW EPS 352 (08.2022) wie die Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis seiner Prüfung im Bestätigungsvermerk sowie im Prüfungsbericht. Zu beachten ist vor diesem Hintergrund auch, dass der Prüfer sich damit auseinanderzusetzen hat, wie die berichtspflichtigen Unternehmen bestimmte Formulierungen und Begriffe aus den einschlägigen Vorschriften, deren Auslegung mit Unsicherheit behaftet ist, für sich definieren und anwenden und inwieweit die gewählte Auslegung vertretbar ist.

Die in IDW EPS 352 (08.2022) enthaltene Berufsauffassung ist noch nicht gänzlich abgestimmt. Dennoch hat der HFA eine Empfehlung dahingehend ausgesprochen, dass Wirtschaftsprüfer den Standardentwurf für die Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung als Leitfaden nutzen sollen. Der Standardentwurf sieht eine Geltung erstmals für die Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden, vor.

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