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News

Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 der E-Bilanz – Pflichtanwendung ab 2024

Die neuen Taxonomien zur E-Bilanz wurden mit BMF-Schreiben vom 09.06.2023 veröffentlicht. Die Änderungen sind überwiegend redaktioneller und nur von geringem Umfang inhaltlicher Natur. Die Taxonomien 6.7 vom 01.04.2023 sind nun unter www.esteuer.de abrufbar. Erstmals ist die Taxonomie verpflichtend für das Jahr 2024 anzuwenden.

Die Taxonomien 6.7 vom 01.04.2023 zur E-Bilanz wurden mit dem BMF-Schreiben vom 09.06.2023 veröffentlicht. Die Neuerungen ergeben sich überwiegend aus Gesetzesänderungen und Anforderungen aus aktuellen BMF-Schreiben. Die neue Version der Taxonomien ist grundsätzlich für die Übermittlung von Jahresabschlüssen für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2023 anzuwenden. Eine Pflichtanwendung besteht damit erstmals für das kalenderjahrgleiche Wirtschaftsjahr 2024. Eine frühere Verwendung für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 ist jedoch zulässig.

Im Vergleich zur Taxonomie 6.6 ergeben sich durch die Taxonomie 6.7 nachfolgende wesentliche Änderungen:

  • Bei den GCD-Daten (Stammdaten) wurde die Zahl der Institutionsschlüssel bei Pfandbriefbanken von drei auf eins reduziert.
  • Eine weitere Änderung im Bereich der GCD-Daten ergibt sich für Baumschulbetriebe. Die Berechnung des Pflanzen- und Flächenwerts bei mehrjährigen Kulturen in Baumschulbetrieben muss anhand des Anbauverzeichnisses oder einer Flächenzusammenstellung laut BMF-Schreiben vom 13.12.2022 in einer Fußnote dargelegt werden.
  • Durch das Jahressteuergesetz 2022 gilt für die Lieferung und Installation von Fotovoltaikanlagen und Stromspeichern ein Umsatzsteuersatz von 0 % (sogenannter Nullsteuersatz). Außerdem wurden Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Leistung ertragsteuerlich befreit. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen der Taxonomie 6.7 eine neue GuV-Position eingeführt.
  • Um den Anforderungen des § 42 Abs. 3 GmbHG, Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen, gerecht zu werden, wurden neue Davon-Vermerke eingeführt.
  • Die Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Einlagenkorrektur“ wurde in „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Einlagen“ umgewidmet. Korrespondierend wurde die Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Entnahmenkorrektur“ in „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Entnahmen“ umbenannt. Im Vergleich zur Vorgängerversion können die Positionen in den Taxonomien 6.7 in der E-Bilanz übermittelt werden. Die Position „Eigenkapital, steuerlicher Ausgleichsposten, Zuführungen/Minderungen lfd. Jahr“ kann zukünftig nur von Körperschaften genutzt werden.
  • Die voranstehenden Änderungen wurden nach Möglichkeit auch bei den Spezialtaxonomien umgesetzt. Für die Spezialtaxonomien FI, PI und INS erfolgen zudem weitere Anpassungen.

Die Anwendbarkeit der neuen Taxonomien soll für Testfälle voraussichtlich ab November 2023 und für Echtfälle ab Mai 2024 möglich sein.

Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

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