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Entwurf des BMF zur Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Wirtschaftsverbänden einen Entwurf vorgelegt, der die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungstellung für inländische B2B-Umsätze zum Ziel hat.

Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2022 unter dem Namen „VAT in the Digital Age“ (kurz „ViDA“) einen Gesetzesvorschlag vorgestellt, durch welchen die elektronische Rechnungstellung zukünftig für alle Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU ab dem Jahr 2028 zur Pflicht werden soll.

Ziel des Ganzen ist es, den länderübergreifenden Umsatzsteuerbetrug in der EU zu bekämpfen. Daneben hat sich auch die aktuelle Bundesregierung zum Ziel gesetzt, dem inländischen Umsatzsteuerbetrug einen Riegel vorzuschieben.

Im Entwurf des BMF ist die E-Rechnung für in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige B2B-Umsätze verpflichtend ab dem 01.01.2025 vorgesehen. Der Entwurf schlägt dabei vor, dass E-Rechnungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (gem. der Richtlinie 2014/55/EU) vom 16.04.2014 entsprechen sollten. Das bedeutet, dass der Entwurf auf das Dateiformat zurückgreift, welches bereits für E-Rechnungen im B2G-Bereich eingesetzt wird (ZUGFeRD und XRechnung).

Eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Dieses Format ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung. Hinzuweisen ist darauf, dass eine Bilddatei, eine .pdf-Datei oder eine eingescannte Papierrechnung, diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Gegen den Entwurf wenden die Wirtschaftsverbände ein, dass insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen mit dem engen Zeitplan überfordert wären. Daher werden hier Staffellösungen angeregt, welche eine schrittweise Einführung nach Unternehmensgröße oder auch nach der Höhe des Rechnungsbetrags vorschlagen. Auch wird angeregt, ob es eine abweichende Frist zwischen der Verpflichtung zum Empfang und zum Versand der E-Rechnungen geben sollte.

Handlungsempfehlung:

Unternehmen müssen sich langsam, aber sicher mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen, da für die verpflichtende Umstellung unter Umständen nicht mehr viel Zeit bleibt. Hier sollten entsprechend Ressourcen eingeplant und umzustellende Prozesse identifiziert werden.

Auch ist dringend zu empfehlen, zu prüfen, ob das derzeitige ERP-System die Voraussetzungen an eine E-Rechnung überhaupt abbilden kann. Andernfalls sollte hier vorsorglich Abhilfe geschaffen werden.

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