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News

Verabschiedung der ESRS in der Fassung vom 31.07.2023

EU-Parlament stimmt gegen eine Abschwächung der ESRS

Am 31.07.2023 wurden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durch die Europäische Kommission als Delegierter Rechtsakt veröffentlicht. Nach mehr als zwei Monaten hat das Europäische Parlament am 18.10.2023 entschieden, die ESRS in dieser Fassung einzuführen. Ein Einspruchsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind Richtlinien und Regelungen für die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung, entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und von der Europäischen Kommission genehmigt. Sie setzen einen neuen Standard für Unternehmen in der EU, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen auf die Umwelt und ihr Umfeld transparent zu machen.

Nach Verabschiedung der ESRS durch die EU-Kommission am 31.07.2023 begann ein mehrmonatiger Prüfzeitraum, in dem Widerspruch gegen die Standards möglich war, bevor der entsprechende Delegierte Rechtsakt endgültig vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. Vor diesem Hintergrund hat das EU-Parlament am 18.10.2023 über eine Resolution abgestimmt, mit der noch weitere Erleichterungen bzw. Vereinfachungen in die Standards hätten einfließen sollen. Die Mehrheit der Parlamentarier stimmte allerdings gegen eine solche Abschwächung der ESRS. Dies ermöglicht nun die endgültige Verabschiedung und Veröffentlichung der ESRS.

Nach den neuen EU-Vorschriften zur Regelung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) müssen erste Unternehmen bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 ihre Berichterstattung im Einklang mit den ESRS erstellen und offenlegen. Dies betrifft diejenigen, die bereits jetzt nach den bisherigen Regelungen zur Erstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet waren (große, börsennotierte Unternehmen). Weitere folgen ab dem Geschäftsjahr 2025 (große, nicht börsennotierte Unternehmen). Maßgenblich hierfür sind die ESRS in der am 31.07.2023 veröffentlichten Fassung. Die Ablehnung des Antrags auf Abschwächung der umfangreichen ESRS durch eine Mehrheit im EU-Parlament unterstreicht die große Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten für Unternehmen in der EU und fördert gleichzeitig die Transparenz der Berichterstattung.

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