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News

ED/2024/1 mit Vorschlägen zur Informationsverbesserung über Akquisitionen veröffentlicht

Geplante Änderungen in IFRS 3 und IAS 36

Mit ED/2024/1 hat das IASB Mitte März 2024 einen Standardentwurf vorgelegt, mit dem die Informationen über Akquisitionen in IFRS-Abschlüssen verbessert werden sollen, ohne dass die Kosten für die Informationsvermittlung unverhältnismäßig steigen. Die Kommentierungsfrist zu den Änderungsvorschlägen läuft bis Mitte Juli 2024.

Das IASB hat im März 2024 den Exposure Draft ED/2024/1 „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment” veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen sollen die Informationen über Akquisitionen in IFRS-Abschlüssen verbessert werden. Die Zielsetzung der in ED/2024/1 vorgeschlagenen Änderungen besteht darin, dass die betroffenen Unternehmen zukünftig über Akquisitionen bessere – im Sinne von für die Adressaten zielführendere – Informationen bereitstellen, ohne dass die Kosten für die Informationsvermittlung unverhältnismäßig steigen.

ED/2024/1 baut auf den Rückmeldungen zum gleichnamigen Diskussionspapier DP/2020/1 „Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung“ auf, bei denen die Berichterstattung über Akquisitionen sowohl für Investoren als auch für die betroffenen Unternehmen als schwierig wahrgenommen wurde. Die drei wesentlichen Kritikpunkte, die an das IASB herangetragen wurden, waren

  • zu wenige Informationen über die Entwicklung bzw. den Erfolg von Akquisitionen,
  • zu späte Vornahme von Wertberichtigungen auf den Goodwill in der Bilanzierungspraxis,
  • Komplexität und hoher Kostenaufwand des Werthaltigkeitstests.

Die im Exposure Draft vorgeschlagenen Regelungen sollen die Balance wahren zwischen den Interessen der Informationsadressaten einerseits und den Interessen der Unternehmen andererseits; denn dem Nutzen einer möglichst transparenten Berichterstattung stehen berechtigte Schutzbedürfnisse und Kostenüberlegungen gegenüber. Vorgesehen sind Änderungen in IFRS 3 sowie auch IAS 36. Eine Rückkehr zu einer planmäßigen Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht.

Um die angestrebte Verbesserung der zu Akquisitionen berichteten Informationen zu erreichen, adressieren die geplanten Änderungen in IFRS 3 zwei wesentliche Aspekte: die Berichterstattung über strategische Investitionen sowie über erwartete Synergien. Die Entwicklung des Akquisitionsobjekts nach dem Erwerbszeitpunkt soll so transparenter werden. Die Regelungen in IAS 36 sollen Abschirmeffekte sowie die Auswirkungen zu optimistischen Einschätzungen des Managements beim Werthaltigkeitstest verringern und die Berechnung des Nutzungswerts vereinfachen.

Die Kommentierungsfrist zu ED/2024/1 wurde bis zum 15.07.2024 festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen wird das IASB entscheiden, ob und wie die aktuell vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden sollen.

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