Am 30.08.2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) die XBRL-Taxonomie für Nachhaltigkeitsberichte und die Angaben nach Art. 8 der EU-Taxonomie-VO vorgestellt. Diese ermöglichen es Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsberichte in einem maschinenlesbaren Format zu erstellen und somit die Anforderungen der EU zu erfüllen. Die neuen Taxonomien werden die Grundlage für die kommenden sog. technischen Regulierungsstandards der ESMA bilden. Mit dem Tagging soll die Nutzbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen erheblich verbessert werden.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 30.08.2024 die XBRL-Taxonomie für Nachhaltigkeitsberichte sowie die XBRL-Taxonomie für die Offenlegungserfordernisse nach Art. 8 der EU-Taxonomie-VO veröffentlicht. Beide Taxonomien decken damit die Anforderungen der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) ab. Sie stellen einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Berichte in einem maschinenlesbaren Format zu strukturieren, um somit die Anforderungen der EU zu erfüllen.
Die Taxonomie-Veröffentlichung ist das Ergebnis eines Auftrags der Europäischen Kommission an die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), eine digitale Taxonomie für die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu entwickeln. Die ESRS wurden von der EU-Kommission bereits am 31.07.2023 angenommen. Änderungen an der deutschen Fassung der ESRS wurden jüngst am 09.08.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Mit der neuen XBRL-Taxonomie können Unternehmen ihre Berichte präzise digital kennzeichnen (sog. „Tagging“), wobei jeder einzelne Datenpunkt und jede dimensionale Untergliederung gemäß den ESRS-Vorgaben berücksichtigt wird.
Die XBRL-Taxonomien bilden nun die Grundlage für die Entwicklung technischer Regulierungsstandards (RTS) durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Diese Standards werden später von der Europäischen Kommission im Rahmen eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/815, bekannt als ESEF-Verordnung, verabschiedet. Es wird erwartet, dass Unternehmen gemäß dem aktuell vorliegenden Regierungsentwurf zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht erstmals für Berichtsjahre ab dem 31.12.2025 (also regelmäßig ab 2026) ihre Nachhaltigkeitsberichte digital auszeichnen müssen.