Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet die betroffenen Unternehmen dazu, ihre Nachhaltigkeitsberichte entsprechend den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Da die Komplexität dieser Berichtsstandards zahlreiche praktische Fragen aufwirft, veröffentlicht das IDW ausgewählte Antworten in einer sogenannten ESRS-Modulverlautbarung, die laufend ergänzt wird. Die ersten fünf Module wurden nun finalisiert, während vier neue Entwürfe zur Konsultation stehen.
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stehen Unternehmen nach bestimmten Größenkriterien vor der Herausforderung, Nachhaltigkeitsberichte gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu erstellen. Angesichts der Komplexität dieser Berichtsstandards sind viele praktische Fragen offen.
Um Unternehmen und Abschlussprüfer bei der einheitlichen Auslegung und Anwendung der ESRS zu unterstützen, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100) ausgewählte und besonders relevante Fragestellungen aufgegriffen. Jedes Modul behandelt eine spezifische Frage, die zur klareren Interpretation der umfangreichen Standards beitragen soll.
Fünf finalisierte Module
Am 28.08.2024 hat der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW nun die ersten fünf Module der ESRS-Modulverlautbarung in ihrer finalen Fassung verabschiedet. Sie bieten praktische Hilfestellungen in zentralen Bereichen der Wesentlichkeitsanalyse, darunter:
- ESRS 1-M1.1: Verknüpfung der Wesentlichkeitsanalyse mit dem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit
- ESRS 1-M1.2: Einbeziehung von betroffenen Interessenträgern in die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS
- ESRS 1-M1.3: Beurteilung der Wesentlichkeit bei diversifizierten Konzernen
- ESRS 1-M1.4: Beurteilung der Wesentlichkeit der Auswirkungen in der Wertschöpfungskette
- ESRS 1-M2.1: Einbeziehung von für den Konzernabschluss unwesentlichen Tochterunternehmen in die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung
Anpassungen in der finalen Fassung
Verglichen mit den Anfang März 2024 veröffentlichten Entwurfsfassungen wurden zwischenzeitlich neben redaktionellen Änderungen, die aufgrund der am 09.08.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Berichtigungen der deutschen Sprachfassung der ESRS erforderlich waren, vor allem Anpassungen im Modul ESRS 1-M2.1 vorgenommen. Die finale Version stellt klar, dass dieses Modul nicht die Frage der grundsätzlichen Verpflichtung zur Offenlegung eines Konzernnachhaltigkeitsberichts behandelt sowie darüber hinaus auch keine Aussagen über den Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung trifft. Dies soll Missverständnisse in der praktischen Anwendung der Verlautbarung vermeiden.
Vier neue Modulentwürfe zur Konsultation
Zusätzlich zur Finalisierung der fünf Module hat der FAB des IDW in seiner Sitzung Ende August 2024 auch vier neue Modulentwürfe veröffentlicht, die nun bis zum 15.11.2024 zur öffentlichen Konsultation stehen. Diese Entwürfe behandeln weitere wichtige Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
- ESRS 1-M2.2: Bestimmung der Berichtsgrenzen für die Nachhaltigkeitserklärung
- ESRS 1-M2.3: Anforderungen an die Berichterstattung über unternehmensspezifische Angaben
- ESRS E1-M1: Konzept der „operativen Kontrolle“
- ESRS S1-M1: Angabe des geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles gemäß Angabepflicht S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
Zukünftige Entwicklungen
Es ist davon auszugehen, dass künftig noch weitere Module folgen werden, um Unklarheiten und spezifische Anwendungsfragen der ESRS zu adressieren. Mit dem kontinuierlichen Ausbau des IDW RS FAB 100 trägt das IDW somit dazu bei, eine einheitliche und verlässliche Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen.