Nachdem der Bundestag am 26.09.2024 den Regierungsentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz verabschiedet und der Bundesrat diesem am 18.10.2024 zugestimmt hatte, wurde das Gesetzgebungsverfahren nunmehr abgeschlossen. Am 29.10.2024 wurde das vierte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt größtenteils am 01.01.2025 in Kraft. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen von zehn auf acht Jahre.
Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (Bürokratieentlastungsgesetz IV – BEG IV) wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der derzeit überbordenden Bürokratie in Deutschland. Ziel der Bundesregierung ist es, die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten. Die Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes beinhalten unter anderem das Entfallen der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige und die Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank für Steuerberater. In vielen Bereichen wie z. B. dem Zivilrecht werden Schriftformerfordernisse reduziert. Damit soll die digitale Abwicklung von Rechtsgeschäften erleichtert werden.
Eine der zentralen Maßnahmen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes ist die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege. Das Gesetz ändert die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen i. S. d. § 257 Abs. 4 HGB sowie des § 147 Abs. 3 Satz 1 AO. Die Aufbewahrungsfrist wird von zehn Jahren auf acht Jahre herabgesetzt. Damit soll eine Entlastung der Unternehmen durch geringeren Aufwand für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen erreicht werden. Auch die Aufbewahrungsfrist nach § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG und § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG wird von zehn auf acht Jahre reduziert.
Die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht betrifft auch die künftige Erstellung von Jahresabschlüssen. Für die Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist sowohl handels- als auch steuerbilanziell eine Rückstellung zu bilden. Durch die Verkürzung der Aufbewahrungspflicht verringern sich die erwartbaren Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, weshalb zukünftig bei der Bildung von Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen auf die kürze Aufbewahrungsfrist bestimmter Belege zu achten ist.
Die Änderungen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes treten zum überwiegenden Teil zum 01.01.2025 in Kraft. Auch wenn das Gesetz einige erfreuliche Anpassungen mit sich bringt, muss der Gesetzgeber weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Bürokratie in Deutschland auf den Weg bringen. Die weiterhin bestehende Notwendigkeit zur Entbürokratisierung, Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung ist nach wie vor unbestritten.