Am 1. Oktober 2024 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) einen Entwurf mit Folgeänderungen aus ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ für mehrere IDW-Prüfungsstandards veröffentlicht. Die Änderungen gelten erstmals für Prüfungen von Zeiträumen, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen. Die Kommentierungsfrist zu dem Entwurf ist bis zum 31. Januar 2025 festgelegt.
Am 1. Oktober 2024 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW einen Entwurf mit Folgeänderungen aus ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ für mehrere andere IDW-Prüfungsstandards verabschiedet.
Die Folgeänderungen sollen zeitgleich mit ISA [DE] 600 (Revised) anwendbar sein und gelten daher erstmals für die Prüfung von Abschlüssen bzw. Lageberichten für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2024 beginnen, d. h. erstmals für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2025. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2023 beginnen, also für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2024, ist analog zu ISA [DE] 600 (Revised) zulässig. Bei einer vorzeitigen freiwilligen Anwendung von ISA [DE] 600 (Revised) sind auch die in dem Entwurf dargestellten Änderungen für IDW-Prüfungsstandards freiwillig vorzeitig anzuwenden. Betroffen hiervon sind auch geänderte Formulierungen für Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerke.
Zu den folgenden IDW-Prüfungsstandards sind in dem vorliegenden Entwurf Anpassungen enthalten:
- Die Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 350 n. F. (10.2021))
- Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n. F. (10.2021))
- Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW PS 401 n. F. (10.2021))
- Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk (IDW PS 405 n. F. (10.2021))
- Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406 n. F. (10.2021))
- Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. (10.2021)) und
- Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (IDW PS 470 n. F. (10.2021)).
Die geplanten Anpassungen spiegeln insbesondere das geänderte Prüfungsvorgehen bei der Konzernprüfung gemäß ISA [DE] 600 (Revised) wider hinsichtlich der Einführung eines konzernweiten Prüfungsteams, das aus dem Konzernabschlussprüfer und den Teilbereichsprüfern besteht, sowie der Neudefinition des Begriffs „Teilbereich“. Darüber hinaus beinhalten sie modifizierte Formulierungen für Bestätigungs- und Versagungsvermerke.
Bis zum 31. Januar 2025 können Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf schriftlich an die Geschäftsstelle des IDW gesendet werden.