Die Europäische Kommission hat am 13.11.2024 eine umfassende Sammlung von Fragen und Antworten (FAQ) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht, die Unternehmen dabei unterstützen soll, ihre Berichterstattungspflichten gemäß den europäischen Vorgaben sicher und korrekt zu erfüllen. Die FAQ bieten bspw. Orientierung zu Themen wie Anwendungspflichten, Berichterstattung über Wertschöpfungsketten und Prüfungspflichten. Sie richten sich auch an Drittstaatenunternehmen.
Am 13.11.2024 hat die Europäische Kommission eine Bekanntmachung veröffentlicht, die häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anwendung und Auslegung aktueller Vorschriften im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung behandelt (C/2024/6792). Diese sog. Commission Notice zielt darauf ab, Unternehmen zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit bei der Erstellung der CSRD- bzw. ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichte zu bieten. Die FAQ decken dabei mehrere zentrale Themenbereiche der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab.
Die Kommission beantwortet zunächst Fragen zur Anwendungspflicht der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und erläutert mögliche Befreiungen, die auch für Unternehmen aus Drittstaaten gelten können. Zusätzlich wird der Zeitpunkt und die Form der erstmaligen Berichterstattung gemäß Artikel 19a und 29a der EU-Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSRD präzisiert.
Ein weiterer Themenbereich betrifft die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette. Unternehmen erhalten Anleitungen, wie sie die Berichterstattung entlang ihrer Wertschöpfungskette gestalten können und welche Möglichkeiten zur Nutzung von Schätzungen bestehen, um eventuelle Datenlücken zu schließen.
Die EU-Kommission geht in den FAQ zudem auf die Berichterstattungspflichten von Drittstaatenunternehmen ein. Hierbei wird Artikel 40a der EU-Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSRD erläutert, der die Anwendungspflicht sowie den Umfang und den Zeitpunkt der Berichterstattung regelt. Ebenso werden die für diese Unternehmen geltenden Anforderungen an die Anwendung der ESRS und die Prüfungspflichten thematisiert.
Weitere FAQ befassen sich mit den Nachhaltigkeitsprüfern.
Darüber hinaus greift die Bekanntmachung eine Frage auf, die die Offenlegungspflichten im Rahmen der „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (SFDR) betrifft.
Die EU-Kommission betont, dass die FAQ ausschließlich als Hilfestellung zur praktischen Anwendung der Vorschriften dienen und keine neuen Rechte oder Pflichten schaffen. Sie plant, die FAQ bei Bedarf zu aktualisieren, um auf neue Entwicklungen und spezifische Fragen der Stakeholder entsprechend zu reagieren.
Eine Verabschiedung der nationalen Umsetzung der CSRD im und für das Jahr 2025 ist zu erwarten – dann unter der neuen Regierung. Insofern ändert der Bruch der Ampel-Regierung im Jahr 2024 nichts daran, dass erstmals für das Jahr 2025 zahlreiche große Gesellschaften und Konzerne zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein dürften. Daher kommt den aktuellen FAQ der EU-Kommission eine hohe Bedeutung für die Praxis zu.