Das Grundsteueraufkommen ist im Zeitraum von 2013 bis 2023 um 25,2 % angestiegen. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung der Grundsteuer am Steueraufkommen der Gemeinden weiter ab. Im 1. Halbjahr 2024 betrugen die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer 8 Mrd. EUR. Derzeit ist noch offen, ob sich diese Entwicklungen auch für die kommenden Jahre bestätigen lassen. Ab 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln erhoben. Auch die Hebesätze werden für diese Zwecke angepasst.
Das Statistische Bundesamt hat am 12.02.2025 in einer Pressemitteilung verkündet, dass das Grundsteueraufkommen der Gemeinden im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 8 Mrd. EUR betragen hat. Damit ist die Grundsteuer weiterhin eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Für den genannten Zeitraum stellt sie nach der Gewerbesteuer (59 %) und der Einkommensteuer (25 %) mit 13 % die drittgrößte Einnahmequelle der Gemeinden dar. Von dem Grundsteueraufkommen i. H. v. 8 Mrd. EUR entfallen wiederum 7,8 Mrd. EUR auf die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke). Der Rest entfällt auf die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen).
Seit dem Jahr 2013 sind die Einnahmen aus der Grundsteuer um 25,2 % gestiegen. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer auf 15,5 Mrd. EUR, während die Einnahmen im Jahr 2013 noch 12,4 Mrd. EUR betrugen. Als Einnahmequelle der Gemeinden hat die Grundsteuer trotz absolut gesehen steigender Einnahmen allerdings an Bedeutung verloren. Der Anteil der Grundsteuer an den Gemeindesteuern machte im Jahr 2013 noch 14,8 % aus. Für das Jahr 2023 belief sich der Anteil lediglich auf 11 %. In den Ländern Bremen (15,4 %), Berlin (13,6 %) und Saarland (13,5 %) liegt der Anteil der Grundsteuer an den Gemeindesteuern hingegen höher. Während der Anteil in Bayern (7,9 %), Hamburg (8,9 %) und Baden-Württemberg (9,2 %) geringer ausfällt.
Die Statistik zeigt auch, dass der Anstieg der Grundsteuereinnahmen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch ausgefallen ist, was insbesondere auf die Entwicklung der Hebesätze zurückzuführen sein dürfte. In den Bundesländern Hessen (+ 56,5 %), Saarland (+44,9 %) und Rheinland-Pfalz (+ 42,2 %) sind die Einnahmen aus der Grundsteuer im Zeitraum von 2013 bis 2023 am meisten angestiegen. Die Länder Sachsen (+ 12,3 %), Berlin (+ 12,3 %) und Sachsen-Anhalt (+ 13,3 %) verzeichnen für denselben Zeitraum hingegen einen geringeren Anstieg des Grundsteueraufkommens.
Die Zukunft wird zeigen, wie sich die Grundsteuerreform auf die vorstehenden Größen auswirken wird. Zwar sollte die Grundsteuerreform laut Gesetzgeber aufkommensneutral erfolgen. Aber letztendlich liegt es an den Gemeinden, ob die Grundsteuerreform wirklich aufkommensneutral ist, da diese die Höhe der Grundsteuer über den Hebesatz bestimmen. Aufkommensneutralität meint, dass es zu Belastungsverschiebungen innerhalb der Grundsteuer kommen kann und auch teilweise sehr gravierend kommen wird, aber das Gesamtaufkommen durch die Reform der Grundsteuer nicht auf ein neues Niveau angehoben werden sollte. Angesichts der finanziell angespannten Situation der Gemeinden war das Ziel der Aufkommensneutralität bereits vor der Grundsteuerreform angezweifelt worden. Es wird sich zeigen, ob der Gesetzgeber das Ziel einer aufkommensneutralen Reform der Grundsteuer erreichen wird.