Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im Folgenden werden die wichtigsten steuerlichen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen dargestellt und erläutert.
Der Koalitionsvertrag zwischen der Union und SPD steht fest. Die CSU hat dem Vertrag bereits zugestimmt. Die Zustimmung der CDU und der SPD wird gegen Ende des Monats erwartet. Die CDU plant dafür einen Sonderparteitag. Die SPD wird ihre Mitglieder zur Zustimmung zum Koalitionsvertrag befragen.
Im Folgenden werden die steuerlichen Beschlüsse der künftigen Regierung zusammengefasst.
1. Unternehmensteuer und Investitionen:
Die künftige Regierung möchte eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 % einführen. Des Weiteren soll die Körperschaftsteuer ab dem 01.01.2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, von aktuell 15 % auf dann perspektivisch 10 %. Im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung soll das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 24a EStG wesentlich verbessert werden.
2. Einkommensteuer:
Geplant ist ebenfalls eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen. Dadurch soll der Arbeitsfaktor entlastet werden. Die Koalition plant auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags und damit verbunden eine adäquate Anhebung des Kindergelds. Alleinerziehende sollen durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags entlastet werden. Im Übrigen soll der Solidaritätszuschlag bleiben.
3. Gewerbesteuer:
Ein zusätzliches Augenmerk liegt auf der Bekämpfung von sog. Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen. Der Koalitionsvertrag sieht an dieser Stelle eine strikte Bekämpfung mit allen zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen vor. Des Weiteren wird der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 % auf 280 % erhöht.
4. Steuerliche Anreize für freiwillige Mehrarbeit:
Durch steuerliche Anreize soll die freiwillige längere Arbeit gefördert werden. Dies betrifft unter anderem die Überstundenzuschläge, die umgehend steuerfrei gestellt werden. Zusätzlich soll ein Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro pro Monat für Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten, eingeführt werden. Dieser gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem über das gesetzliche Rentenalter hinaus gearbeitet wird.
5. Steuerbürokratie reduzieren:
Um die Akzeptanz des Steuersystems zu fördern, soll eine Steuervereinfachung durch Typisierung, Vereinfachung und Pauschalierung eingeführt werden. Dazu zählt unter anderem die Einführung typisierter steuerlicher Vorgaben, die individuelle Berechnungen vereinfachen. Es wird geprüft, ob eine Arbeitstagepauschale eingeführt werden kann, in der Werbungskosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammengefasst werden. Die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern soll vereinfacht werden. Bei allen steuerrelevanten Gesetzgebungsverfahren soll auf Vereinfachung und Digitalisierbarkeit geachtet werden. Dadurch soll auch die Finanzverwaltung gestärkt werden.
6. Pendlerpauschale:
Die Pendlerpauschale wird ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöht.
7. Umsatzsteuer in der Gastronomie:
Die Umsatzsteuer in der Gastronomie wird für Speisen dauerhaft ab dem 01.01.2026 auf sieben Prozent reduziert.
8. Steuerhinterziehung- und Vermeidung:
Die künftige Bundesregierung möchte die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und einen wirksamen Steuervollzug fördern. Dazu werden alle möglichen und notwendigen gesetzlichen Maßnahmen geprüft. Insbesondere die Telefonüberwachung bei besonders schweren Fällen der bandenmäßigen Steuerhinterziehung soll ausgeweitet werden. Dabei sollen Maßnahmen verstärkt werden, die auf Fälle von bandenmäßig organisierter Steuerhinterziehung in besonders großem Umfang abzielen. Auf internationaler Ebene sollen unkooperative Steuerhoheitsgebiete auf die „Schwarze Liste“ der EU aufgenommen werden.
9. Forschungszulage:
Bei der Forschungszulage soll die Bemessungsgrundlage verbreitert und der Fördersatz erhöht werden. Das Antragsverfahren soll erleichtert werden.
10. Fazit:
Die steuerlichen Pläne der Koalition sehen einige Entlastungen sowohl für Unternehmen als auch für Privathaushalte vor. In der Wirtschaft trifft der Koalitionsvertrag auf ein differenziertes Echo. Einerseits werden die steuerlichen Neuerungen begrüßt, andererseits werden Bedenken geäußert bezüglich der Finanzierung der geplanten steuerlichen Maßnahmen. Es besteht die Sorge, dass die Vorhaben ohne (anderweitige) Steuererhöhungen nur durch Neuverschuldung finanziert werden könnten, was langfristig sowohl Betriebe als auch Bürger belasten könnte.
Insgesamt zeigen die Reaktionen der Wirtschaft auf die steuerlichen Vorhaben des Koalitionsvertrags eine Mischung aus Zustimmung und Kritik. Während einige Maßnahmen begrüßt werden, bestehen auch Sorgen hinsichtlich der konkreten Umsetzung und Finanzierung.
Der ganze Koalitionsvertrag kann hier abgerufen werden.