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Bundesregierung plant Investitionssofortprogramm für die Wirtschaft

Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Die deutsche Wirtschaft befindet sich derzeit in einer angespannten Lage. Das Bruttoinlandsprodukt ist bereits in zwei aufeinanderfolgenden Jahren gesunken. Die neue Bundesregierung plant, die Wirtschaft wieder in Aufschwung zu versetzen. Hierzu wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Diskussion gestellt. Der Entwurf sieht unter anderem die Ausweitung der degressiven Abschreibung, die Ausweitung der Forschungsförderung und die schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes vor.

Die neue Bundesregierung möchte der deutschen Wirtschaft zeitnah zu Wachstum verhelfen und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zu diesem Zweck am 30.05.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland an die Bundesländer zur Stellungnahme übermittelt. Bereits am 04.06.2025 soll der Entwurf des Gesetzes in das Bundeskabinett eingebracht und sodann sehr zügig im Bundestag beraten werden.

In dem Referentenentwurf sind die nachfolgenden Maßnahmen enthalten, die als „Booster“ für Investitionen und Wachstum der Wirtschaft dienen sollen:

Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, soll zukünftig neben der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden können. Steuerpflichtigen wird hierdurch ermöglicht, einen Betrag von bis zu 30 %, höchstens jedoch das Dreifache der linearen Abschreibung, geltend zu machen. Die Maßnahme wird auch als „Investitions-Booster“ bezeichnet.

Schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes

Nach dem Anwendungszeitraum der degressiven Abschreibung (ab 01.01.2028) soll der Körperschaftsteuersatz bis zum Veranlagungszeitraum 2032 schrittweise – um jeweils einen Prozentpunkt jährlich – von derzeit 15 % auf 10 % abgesenkt werden.

Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes

Um Personenunternehmen gleichermaßen zu entlasten, ist neben der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auch die schrittweise Verringerung des Thesaurierungssteuersatzes von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 27 % (VZ 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % (ab dem VZ 2032) geplant.

Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge

Für den Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 soll für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt werden. Im Jahr der Anschaffung sollen demnach 75 %, im ersten darauf folgenden Jahr 10 %, im zweiten und dritten darauf folgenden Jahr 5 %, im vierten darauf folgenden Jahr 3 % und im fünften darauf folgenden Jahr 2 % abgeschrieben werden können. Die Regelung beschränkt sich auf neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung

Die Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge soll von derzeit 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben werden. Erstmals soll dies für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden.

Ausweitung der Forschungszulage

Zur Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung sieht die Bundesregierung zum einen vor, die förderfähigen Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auszuweiten. Zum anderen soll die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage auf 12 Mio. EUR angehoben werden. Diese Maßnahmen sollen für nach dem 31.12.2025 beginnende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gelten.

Das Gesetzesvorhaben soll planmäßig bereits nach der Sommerpause abgeschlossen werden. Die weiteren Verhandlungen werden zeigen, welche Maßnahmen im finalen Gesetz enthalten sein werden. Insbesondere im Bundesrat könnte es Widerstand gegen das geplante Vorhaben geben, da auch das Steueraufkommen der Länder von den Steuerentlastungen betroffen ist. Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu begrüßen, da sie in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine notwendige Unterstützung sein können. Der Gesetzgeber sollte sein Vorhaben sehr zeitnah umsetzen, um den Steuerpflichtigen schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Eine Gesetzgebungsodyssee mit immensen Kürzungen der Steuerentlastungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wie beim Wachstumschancengesetz sollte der Gesetzgeber tunlichst vermeiden. Klare und eindeutige steuerliche Erleichterungen und Förderungen schaffen das, was die neue Bundesregierung möchte und was die deutsche Wirtschaft dringend benötigt: „Booster“ für Investitionen und Wachstum.

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