Nachdem am 30.05.2025 der Referentenentwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zur Stellungnahme an die Länder geschickt wurde, hat das Bundeskabinett am 04.06.2025 den Gesetzentwurf beschlossen.
Am 04.06.2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland in der Fassung des Referentenentwurfs beschlossen. Das Ziel der Bundesregierung, der Wirtschaft zeitnah zu Wachstum zu verhelfen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, rückt damit einen Schritt näher. Der Entwurf wurde in unveränderter Fassung beschlossen und kann nunmehr im Bundestag beraten werden.
Es kann als positives Signal gewertet werden, dass von Seiten der Regierung ein entsprechendes Tempo vorgelegt wird, um das Gesetzesvorhaben schnell zum Abschluss bringen zu können. Hilfreich ist sicherlich auch, dass der Fokus auf eine kleine Zahl an Hilfsmaßnahmen gelegt wurde. Nicht selten kam es in der Vergangenheit nämlich vor, dass Gesetze eine Vielzahl an zum Teil themenübergreifenden Maßnahmen zum Gegenstand hatten, was dem zeitnahen Abschluss der Gesetzgebungsverfahren zuwiderlief. DasGesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland soll nach jetzigem Stand die nachfolgenden Regeländerungen, die als „Booster“ für Investitionen und Wachstum der Wirtschaft dienen sollen, bringen:
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, soll zukünftig neben der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung in Anspruch genommen werden können. Steuerpflichtigen wird hierdurch ermöglicht, einen Betrag von bis zu 30 %, höchstens jedoch das Dreifache der linearen Abschreibung, geltend zu machen. Die Maßnahme wird auch als „Investitions-Booster“ bezeichnet.
Schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
Nach dem Anwendungszeitraum der degressiven Abschreibung (ab 01.01.2028) soll der Körperschaftsteuersatz bis zum Veranlagungszeitraum 2032 schrittweise – um jeweils einen Prozentpunkt jährlich – von derzeit 15 % auf 10 % abgesenkt werden.
Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes
Um Personenunternehmen gleichermaßen zu entlasten, ist neben der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auch die schrittweise Verringerung des Thesaurierungssteuersatzes von derzeit 28,25 % in drei Stufen auf 27 % (VZ 2028/2029), 26 % (VZ 2030/2031) und 25 % (ab dem VZ 2032) geplant.
Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Für den Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 soll für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt werden. Im Jahr der Anschaffung sollen demnach 75 %, im ersten darauf folgenden Jahr 10 %, im zweiten und dritten darauf folgenden Jahr 5 %, im vierten darauf folgenden Jahr 3 % und im fünften darauf folgenden Jahr 2 % abgeschrieben werden können. Die Regelung beschränkt sich auf neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge.
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung
Die Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge soll von derzeit 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben werden. Erstmals soll dies für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden.
Ausweitung der Forschungszulage
Zur Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung sieht die Bundesregierung zum einen vor, die förderfähigen Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auszuweiten. Zum anderen soll die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage auf 12 Mio. EUR angehoben werden. Diese Maßnahmen sollen für nach dem 31.12.2025 beginnende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gelten.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Abstimmung im Bundesrat bleibt es abzuwarten, ob das bisherige Tempo des Gesetzgebungsverfahrens aufrechterhalten werden kann. Ein zeitnaher Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wäre aus Sicht der Wirtschaft in jedem Fall wünschenswert, denn klare und eindeutige steuerliche Erleichterungen und Förderungen schaffen das, was die neue Bundesregierung möchte und was die deutsche Wirtschaft dringend benötigt: „Booster“ für Investitionen und Wachstum.