Die EFRAG hat am 31.07.2025 überarbeitete Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD einfacher und praxistauglicher zu gestalten, unter anderem durch eine Reduktion der Anzahl an Datenpunkten um 68 %. Die öffentliche Konsultation läuft nun bis zum 29.09.2025.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31.07.2025 den erwarteten Entwurf für ein vereinfachtes und gekürztes Set 1 der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Damit reagiert die EFRAG auf ein Mandat der Europäischen Kommission vom März 2025, mit dem – im Rahmen der Omnibus-Initiative der EU – eine Vereinfachung der ESRS beauftragt wurde. Ziel der Überarbeitung ist es, mit den neuen Standards die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) besser umsetzbar zu machen und gleichzeitig deren inhaltliche Substanz und Ausrichtung am European Green Deal zu bewahren.
Die neuen Entwürfe basieren auf über 800 Rückmeldungen sowie zahlreichen Gesprächen mit Stakeholdern aus der Unternehmenspraxis. Zu den zentralen Maßnahmen, mit denen eine Reduktion der Komplexität der ESRS erreicht werden soll, zählen:
- eine vereinfachte doppelte Wesentlichkeitsanalyse,
- eine bessere Einbindung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Unternehmensberichterstattung insgesamt,
- eine grundlegende Neuordnung der Mindestangabepflichten (MDR) gemäß ESRS 2 sowie deren Verknüpfung mit den korrespondierenden Anforderungen der themenspezifischen Standards,
- eine klarere Struktur und Terminologie zur besseren Verständlichkeit,
- eine verbesserte Kompatibilität mit anderen internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (wie z. B. den ISSB-Standards),
- der vollständige Verzicht auf freiwillige Angaben sowie
- eine signifikante Reduktion von Datenpunkten insgesamt.
Ausweislich der Pressemitteilung der EFRAG wurde die Anzahl der (bei Wesentlichkeit) verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte um 57 % reduziert, die Gesamtanzahl aller Datenpunkte um 68 %. Der Umfang der Standards verkürzt sich um über 55 %.
Die öffentliche Konsultation zu diesem Entwurf läuft bis zum 29.09.2025. Parallel dazu führt die EFRAG eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie gezielte Feldtests durch. Bis zum 30.11.2025 sollen die überarbeiteten ESRS-Entwürfe an die EU-Kommission für das weitere Verfahren (bis hin zu einem delegierten Rechtsakt) übergeben werden. Im Rahmen der Omnibus-Initiative ist vorgesehen, dass die neuen ESRS erstmals auf das Berichtsjahr 2027 verpflichtend anzuwenden sein sollen (mit freiwilliger vorzeitiger Anwendung für 2026).