Der Bundesrat hat am 17.10.2025 seine Stellungnahme zur geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie CSRD beschlossen. Die Mehrheit der Mitglieder befürwortet die vollständige Umsetzung der Richtlinie und die Zulassung unabhängiger Prüfer für KMU, während eine Minderheit vor den hohen bürokratischen Belastungen warnt.
Am 17.10.2025 hat der Bundesrat über die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht beraten und seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf beschlossen. Dies geschah auf Basis des Regierungsentwurfs vom 03.09.2025, der am 09.10.2025 im Deutschen Bundestag an drei Ausschüsse überwiesen worden war, sowie aufgrund der Empfehlungen dieser Ausschüsse. Ziel ist eine praxisgerechte und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung der neuen Berichtspflichten für Unternehmen.
Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat die 1:1-Umsetzung der CSRD in deutsches Recht und die Berücksichtigung geplanter Entlastungen für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten.
Im Vergleich zum Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht sich die Ländervertretung hinsichtlich der Offenlegungsverpflichtung im ESEF-Format für die Implementierung einer Offenlegungslösung aus, der Gesetzesentwurf beinhaltet hingegen die Aufstellungslösung.
Die Mehrheit des Bundesrats unterstützt zudem die Empfehlung der Ausschüsse, neben Wirtschaftsprüfern auch unabhängige Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte zuzulassen, um durch die Öffnung des Prüfermarktes den Wettbewerb zu stärken und somit den betroffenen Unternehmen Kostenersparnisse zu ermöglichen.
Außerdem wird die Bunderegierung um weitere Klarstellung zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises gebeten.
Der Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, eine befristete Aussetzung oder Reduzierung von Sanktionen zu schaffen, fand jedoch keine Mehrheit im Gremium.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung explizit auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Entlastungen und Anpassungen, wie im Rahmen des „Omnibus-I“-Vorschlags diskutiert, zeitnah beschlossen werden und auch bei der Umsetzung in Deutschland noch berücksichtigt werden können.
Kritische Stimmen innerhalb des Bundesrats wiesen auf die hohe Bürokratiebelastung hin und forderten eine Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstandards sowie die Einführung eines Value-Chain-Caps, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Außerdem stellte der Bundesrat klar, dass Verweise in anderen Gesetzen auf das Handelsgesetzbuch nicht automatisch die neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit einschließen, sondern nur bei ausdrücklicher Bezugnahme gelten sollen (z.B. Bundeshaushaltsordnung (BHO)).
Insgesamt unterstützt die Mehrheit der Länder die Umsetzung der CSRD und betont zugleich die Notwendigkeit von Entlastungen für Unternehmen sowie eine länderfreundliche Umsetzung.