Der Bundesrat hat die vorgeschlagene Aussetzung der Berichtspflicht nach dem LkSG begrüßt, sieht aber noch weitere Entlastungsmöglichkeiten, die es auszuschöpfen gilt. Damit folgt er den Vorschlägen des Wirtschaftsausschusses. Die Bundesregierung kann sich nun zu den Vorschlägen des Bundesrats äußern, bevor der Gesetzesentwurf in die 2. Lesung im Deutschen Bundestag geht.
Am 17.10.2025 hat der Bundesrat die vom Wirtschaftsausschuss vorgeschlagenen Änderungen zum Regierungsentwurf vom 03.09.2025 zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beraten und diese passieren lassen („durchgewunken“). Das heißt, die Ländervertretung schließt sich den Ausschussempfehlungen an:
- Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland sollen weitere Entlastungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
- Der auf europäischer Ebene vorgesehene Geltungsbereich für die CSDDD soll in § 1 LkSG übernommen werden.
- Der in der CSDDD stärker enthaltene Fokus auf eine risikobasierte Priorisierung soll auch im LkSG ausgebaut werden.
Der Bundesrat hat somit den Weg für das weitere Gesetzgebungsverfahren freigemacht. Die Bundesregierung kann sich nun zu den Vorschlägen des Bundesrats äußern. Der Gesetzentwurf geht dann in die zweite Lesung im Bundestag.
Das modifizierte LkSG soll als Übergangslösung bis zur vollständigen Umsetzung der CSDDD gelten, die bis spätestens Juli 2027 in nationales Recht überführt werden muss. Die Reform soll den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich reduzieren und zugleich den Übergang zur europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) erleichtern.