https://www.kleeberg.de/team/monika-buehring/
https://www.kleeberg.de/team/mioara-petre/
https://www.kleeberg.de/team/dmitriy-levitskiy/
https://www.kleeberg.de/team/christine-schroedl/
https://www.kleeberg.de/team/maria-andrea-wekerle/
https://www.kleeberg.de/team/laura-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-kuhn/
https://www.kleeberg.de/team/julian-philipp/
https://www.kleeberg.de/team/carina-boegner/
https://www.kleeberg.de/team/ann-katrin-schad/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-mittermeier/
https://www.kleeberg.de/team/alina-appelt/
https://www.kleeberg.de/team/carola-springfeld/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-bihler/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/

Sie wollen einen Gesprächstermin vereinbaren oder möchten gerne weiteres Informationsmaterial über unsere Kanzlei bzw. haben Fragen, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Augustenstraße 10
80333 München
Deutschland

Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280

E-Mail

Ihr Weg zu uns ins Büro:
Anreise (Google Maps)

Sie erreichen uns an unserem zentralen Standort in der Münchner Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuß.

Bei Anreise mit dem Fahrzeug stehen Ihnen reservierte Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.

Zurück zu den News

Evaluation zur IFRS-Anwendung in Deutschland

DRSC-Bericht zur potenziellen befreienden IFRS-Rechnungslegung im Einzelabschluss

Ein aktueller Bericht des DRSC zeigt, dass die befragten Unternehmen in Deutschland ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS auch für den Jahresabschluss grundsätzlich positiv bewerten. Mögliche Vorteile werden unter anderem in einer Kostenreduktion, Qualitätsverbesserung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gesehen. Notwendig ist jedoch die Schaffung adäquater Voraussetzungen hinsichtlich einer Vermeidung von Doppelarbeiten und Akzeptanz des IFRS-Einzelabschlusses.

Evaluation und Fallstudie des DRSC

Bereits im März 2025 hatte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) seinen Abschlussbericht zur Unternehmensbefragung hinsichtlich der Evaluation der IFRS-Anwendung in Deutschland veröffentlicht. Ergebnis dieser Befragung war, dass die Teilnehmer aus der Stichprobe ein Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS auch im Einzelabschluss mehrheitlich nutzen würden. Vor diesem Hintergrund führte das DRSC mit 11 Unternehmensgruppen, die die IFRS im Konzernabschluss bereits anwenden, von März bis Mai 2025 eine Fallstudie durch, mit der untersucht werden sollte, wie die Effektivität und Effizienz der Finanzberichterstattung in Deutschland durch die Möglichkeit einer befreienden IFRS-Anwendung im Jahresabschluss verbessert werden könnten. Ziel der Studie war es, die praktischen Auswirkungen und potenziellen Vorteile einer solchen Regelung aus Unternehmenssicht zu untersuchen.

Ergebnisse der Fallstudie

Die Ergebnisse dieser Fallstudie wurden Ende September 2025 in einem Bericht durch das DRSC veröffentlicht. Neun der elf teilnehmenden Unternehmensgruppen standen der Ausübung eines Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss eher positiv gegenüber, zwei eher negativ. Diejenigen, die ein Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss befürworten, sehen mögliche Effizienz- und Effektivitätsgewinne. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die nur zu erfüllen sind, wenn Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch den IFRS-Einzelabschluss ersetzt werden. Im Einzelnen wurden die im Folgenden beschriebenen möglichen Vorteile identifiziert.

  • Kostenvorteile und Prozessvereinfachung

Ein zentraler Aspekt ist die mögliche Reduzierung von Kosten und Aufwand. Durch den Wegfall doppelter Buchführungssysteme und zusätzlicher Anpassungsbuchungen könnten Unternehmen ihre internen Prozesse optimieren. Insbesondere Kontroll- und Freizeichnungsprozesse, die bislang in beiden Systemen parallel durchlaufen werden müssen, wären dann nicht mehr notwendig. Auch die doppelte Sammlung von Belegen und Prüfungsnachweisen könnte entfallen. Insgesamt könnten dadurch nicht nur die direkten Kosten gesenkt, sondern auch die personellen Ressourcen effizienter eingesetzt werden.

  • Steigerung der Berichtsqualität und Vergleichbarkeit

Neben den finanziellen Vorteilen erwarten die Unternehmen eine Qualitätssteigerung bei der Rechnungslegung. Durch die Bündelung der fachlichen Expertise in einem einheitlichen Regelwerk würde sich die Fehlerquote verringern und die Aussagekraft der Abschlüsse zunehmen. Fehleranfällige manuelle Korrekturen bei Überleitungen könnten entfallen, wodurch die Nachvollziehbarkeit und Verlässlichkeit der Zahlen gestärkt würden. Ein durchgängig auf IFRS basierendes System würde zudem eine höhere Vergleichbarkeit mit internationalen Wettbewerbern ermöglichen.

  • Verbesserte Steuerung und Kommunikation

Auch für die Unternehmenssteuerung sehen die befragten Unternehmensgruppen mögliche Vorteile. Wenn künftig kein HGB-Jahresabschluss mehr erstellt werden müsste, könnten strategische Entscheidungen und Planungen direkt auf Basis der IFRS-Zahlen getroffen werden. Dies würde die Bewertung von Geschäftsentscheidungen erleichtern, den Erklärungsbedarf bei Anpassungsbuchungen reduzieren und eine einheitliche Kommunikation fördern.

  • Kapitallokation innerhalb von Konzernen

In Branchen, die bereits über eigene Solvenzregeln verfügen, beispielsweise in der Versicherungswirtschaft, könnte der Wegfall des HGB-Abschlusses die Kapitallokation innerhalb eines Konzerns vereinfachen. Das Kapital könnte gezielter und effizienter eingesetzt werden, da nur noch die Vorschriften zur Solvenzsicherung gelten würden. Betroffene Unternehmen erwarten dadurch eine höhere Flexibilität bei der finanziellen Steuerung ihrer Konzerngesellschaften.

  • Internationale Ausrichtung und Personalgewinnung

Ein weiterer möglicher Vorteil liegt in der Personalpolitik. Durch die Fokussierung auf die IFRS könnten Unternehmen leichter qualifizierte Fachkräfte aus dem internationalen Arbeitsmarkt gewinnen. Die Befassung mit einem international anerkannten Rechnungslegungssystem ist dahingehend attraktiv, dass die erlernten Kenntnisse weltweit einsetzbar sind. Somit stärkt die Anwendung der IFRS auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im Wettbewerb um Fachkräfte am Arbeitsmarkt.

Zu schaffender notwendiger rechtlicher Rahmen

Damit die genannten Vorteile tatsächlich realisiert werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus müssen die bisherigen Funktionen des HGB-Einzelabschlusses im IFRS-System abgebildet werden. Aus Sicht der befragten Unternehmen ist eine vollständige Befreiung vom HGB-Einzelabschluss von entscheidender Bedeutung. Nur wenn das Wahlrecht umfassend greift, lassen sich die erwarteten Effizienzgewinne erzielen. Ebenso muss die Maßgeblichkeit der IFRS so ausgestaltet sein, dass steuerliche und gesellschaftsrechtliche Anpassungen auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben. Zudem ist eine breite Akzeptanz des IFRS-Einzelabschlusses durch alle relevanten Akteure – von Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden bis hin zu Finanzverwaltung, Wirtschaftsprüfern und Investoren – entscheidend. Erst wenn dieser Abschluss als gleichwertiger Ersatz für den HGB-Abschluss anerkannt wird, könnte ein möglicher Übergang gelingen.

Beurteilung

Solange in Deutschland weiterhin der HGB-Abschluss der Ausschüttung zugrunde gelegt wird, ist eine freiwillige Erstellung eines IFRS-Einzelabschlusses seitens der Unternehmen, wie sie aktuell bereits für Zwecke der Offenlegung möglich ist, nicht zu erwarten. Die Erstellung eines IFRS-Einzelabschlusses anstelle des HGB-Jahresabschlusses setzt zudem eine intensive Auseinandersetzung mit der durch das Maßgeblichkeitsprinzip determinierten Verknüpfung zwischen Handels- und Steuerrecht voraus. Insofern scheint der Weg hin zu einem befreienden IFRS-Einzelabschluss noch sehr weit. Ob dieser Weg dann auch tatsächlich sinnvoll bzw. der richtige ist, ist fraglich. Denn selbst wenn die großen internationalen Konzerne am Kapitalmarkt ihre Rechnungslegung an den IFRS ausrichten, dürfen die mehr als eine Million weiteren Unternehmen in Deutschland, die zur Rechnungslegung und Offenlegung nach HGB verpflichtet sind, nicht vergessen werden. Dass diese Unternehmen eine Anpassung der handelsrechtlichen Regelungen hin zu einem befreienden IFRS-Einzelabschluss begrüßen würden, muss äußerst stark bezweifelt werden, was eine Vergleichbarkeit in der Rechnungslegungslandschaft konterkariert.

Weitere News

Audit Advisory

IDW PS 983 n.F. (12.2025) liegt vor

Nachdem das IIA (Institute of Internal Auditors) neue globale Prüfungsstandards veröffentlicht hat (Global Internal Audit Standards (GIAS)), waren auch Anpassungen an IDW PS 983...
Zur News
Tax Audit

Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II bei der Mitunternehmerschaft

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.09.2025 wiederholt gut zusammenfassend einige wichtige Grundsätze zum Sonderbetriebsvermögen bei Personengesellschaften. In seinem Urteil...
Zur News
Advisory Sustainability

EUDR-Änderungen offiziell in Kraft

Die Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung sind nach Zustimmung von Parlament und Rat der EU sowie Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 23.12.2025...
Zur News