Am 03.12.2025 hat die EFRAG nach dem Ende der mehrmonatigen Überarbeitungsphase, zu der auch eine öffentliche Konsultation gehörte, neue Entwürfe der europäischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) vorgelegt. Im Vergleich zu dem zwischenzeitlich veröffentlichten Arbeitsstand von Ende Juli 2025 haben sich weitere Veränderungen ergeben. Insgesamt stehen diese „ESRS 2.0“ im Zeichen der Omnibus-Initiative. Mit der Überarbeitung sollen die bisherigen Berichtspflichten reduziert und vereinfacht werden. Nach dem Ziel der EU sollen die finalen neuen Standards bis Mitte 2026 veröffentlicht werden.
Im Zuge der sog. Omnibus-Initiative von Ende Februar 2025 zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll nicht nur der Kreis derjenigen Unternehmen, die einer CSRD-konformen Berichterstattungspflicht unterliegen, deutlich reduziert werden, sondern auch die Anforderungen an die Berichtsinhalte selbst vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang wurde die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) damit beauftragt, eine neue Fassung der ESRS zu erarbeiten.
Hierzu hat die EFRAG am 31.07.2025 eine erste Version von neuen Entwürfen veröffentlicht, zu denen im Anschluss – bis Ende September 2025 – eine öffentliche Konsultation stattfand. Insgesamt sind mehrere hundert Stellungnahmen aus der Praxis, aber auch von Verbänden und aus der Wissenschaft eingegangen und wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt.
Am 03.12.2025 wurden schließlich die neuen Entwürfe – die ESRS 2.0 – von der EFRAG an die EU-Kommission übergeben. Sie enthalten eine Vielzahl von Änderungen. Die neuen Entwürfe können auf der Internetseite der EFRAG heruntergeladen werden; sie stehen dort zusätzlich auch als Mark-up-Version zur Verfügung.
Die wichtigsten Veränderungen im Vergleich zur aktuell noch geltenden Fassung von 31.07.2023 (2023/2772, ABl EU vom 22.12.2023) sind die Folgenden:
- deutliche Kürzung der ESRS: von 257 Seiten auf 156 Seiten,
- Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte über alle Standards um rund 60 %,
- alle freiwilligen Datenpunkte wurden gänzlich aus den ESRS gestrichen, sie stehen stattdessen als zusätzliche, nicht verpflichtende erläuternde Inhalte zur Verfügung (NMIG = Non-mandatory Illustrative Guidance).
Gleichzeitig wurde das Wording der Datenpunkte umfassend überarbeitet, um noch mehr Klarheit zu schaffen. Die Application Requierements (AR) befinden sich zudem nicht mehr am Ende jedes Standards, sondern innerhalb des ESRS jeweils an der entsprechenden Datenpunkt-Stelle, zu der sie gehören.
Die Erläuterungen zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden ebenfalls vereinfacht und gestrafft, ohne jedoch das Konzept der Kombination von Auswirkungswesentlichkeit und finanzieller Wesentlichkeit zu verändern.
Eine Finalisierung der ESRS 2.0 ist bis Mitte 2026 geplant. Sie sollen dann erstmals für Berichtsjahre ab dem 01.01.2027 verbindlich werden.