Die Anpassungen der EU-Entwaldungsverordnung sind nach Zustimmung von Parlament und Rat der EU sowie Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 23.12.2025 rechtskräftig. Unternehmen erhalten mehr Zeit für die Umsetzung, flankiert von gezielten Vereinfachungen.
Eigentlich sollte die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die darauf abzielt, dass Produkte wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Holz oder Rindfleisch in der EU nur in Verkehr kommen dürfen, wenn sie entwaldungsfrei hergestellt wurden, ab dem 30.12.2025 Anwendung finden.
Die Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sind seit Ende Dezember 2025 rechtskräftig. Nachdem das Europäische Parlament am 17.12.2025 den im Trilogverfahren erzielten Kompromiss bestätigt hatte, erteilte der Rat der Europäischen Union einen Tag später seine formelle Zustimmung. Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung im Amtsblatt der EU am 23.12.2025 traten die Anpassungen drei Tage später am 26.12.2025 in Kraft.
Kern der Neuregelung ist eine erneute Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR um ein Jahr. Ziel ist es, den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit für die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen einzuräumen. Die neuen Startdaten lauten:
- Große Marktteilnehmer und Händler: Die Verordnung gilt ab dem 30.12.2026.
- Kleine und kleinste Unternehmen: Für diese Gruppe (weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 10 Mio. Euro) verschiebt sich der Start auf den 30.06.2027.
Über diese konkreten Fristen, die konkreten Erleichterungen und Ausnahmen wurde bereits mehrfach berichtet, zuletzt am 18.12.2025 (vgl. News vom 18.12.2025).
Der nun abgeschlossene Gesetzgebungsprozess baut auf den politischen Einigungen und parlamentarischen Entscheidungen der vergangenen Wochen auf, die sich bereits Mitte Dezember 2025 abzeichneten. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen ist die rechtliche Grundlage für den angepassten Zeitplan und die vereinfachten Vorgaben geschaffen.