Mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 im EU-Amtsblatt am 08.01.2026 ändern sich Anforderungen an die Taxonomie-Berichterstattung. Ziel ist eine praktikablere Umsetzung bei gleichbleibender Transparenz. Die Änderungen sollen bereits für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 genutzt werden können.
Am 08.01.2026 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 zur Änderung EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein europäischer Rechtsrahmen zur einheitlichen Klassifizierung ökologisch nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, um Transparenz, Vergleichbarkeit und Lenkungswirkung nachhaltiger Investitionen zu fördern.
Diese neue Verordnung wurde von der Europäischen Kommission am 04.07.2025 angenommen und führt zu gezielten Änderungen der bestehenden Delegierten Rechtsakte zur Taxonomie. Mit insgesamt 16 Anhängen ändert sie die Delegierte Verordnung zur Offenlegung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung ((EU) 2021/2178) sowie die Delegierten Verordnungen zu den zwei Klimazielen ((EU) 2021/2139) und zu den vier nicht klimabezogenen Umweltzielen ((EU) 2023/2486).
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Einführung von Wesentlichkeitsschwellen. Tätigkeiten, die jeweils weniger als 10 % des Umsatzes, der Investitionsausgaben oder der operativen Ausgaben eines Unternehmens ausmachen, müssen künftig nicht mehr auf ihre Taxonomie-Konformität hin überprüft werden. Damit wird eine stärker risikoorientierte sowie ressourcenschonende Berichterstattung ermöglicht.
Darüber hinaus wurden die Berichtsformate und -vorlagen (Meldemögen) deutlich vereinfacht. Die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte wurde reduziert. Diese Anpassungen sollen die Übersichtlichkeit erhöhen und insbesondere die Umsetzung für berichtspflichtige Unternehmen erleichtern, ohne die Vergleichbarkeit der Informationen grundsätzlich zu beeinträchtigen.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung, somit Ende Januar 2026, in Kraft und ist ab dem 01.01.2026 anzuwenden. Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 beginnen, können Unternehmen entweder die bis zum 31.12.2025 geltenden Fassungen der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2178, (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 anwenden oder bereits auf die neuen, vereinfachten Regelungen umstellen. Damit ist eine vereinfachte Berichterstattung bereits für das Geschäftsjahr 2025 möglich.
Ergänzend hatte die Europäische Kommission am 18.12.2025 einen Entwurf aktualisierter FAQs veröffentlicht, die Auslegungsfragen zu den neuen Regelungen adressieren und Unternehmen sowie Prüfern zusätzliche Orientierung bei der Umsetzung der geänderten Taxonomie-Anforderungen bieten.