Mit Schreiben vom 11.02.2026 hat das IDW gegenüber dem BMJV Stellung zu einem geplanten Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung genommen. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer sieht erheblichen Präzisierungsbedarf. Im Mittelpunkt stehen Praktikabilität, Verhältnismäßigkeit und eine klare Abgrenzung zum europäischen Rechtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Diskussion um einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt an Dynamik. Vor diesem Hintergrund ist eine Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu sehen, in der zentrale Anforderungen an die künftige Ausgestaltung formuliert werden.
Aus Sicht des Berufsstands kommt es entscheidend darauf an, zügig verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Unternehmen stehen derzeit vor der Herausforderung, ihre Nachhaltigkeitskommunikation strategisch auszurichten, ohne dass endgültige inhaltliche Leitplanken feststehen. Ein klar definierter Rechtsrahmen sollte hier Planungssicherheit schaffen und Auslegungsspielräume reduzieren.
Inhaltlich plädiert das IDW für einen passgenauen Ansatz. Ein freiwilliger Standard müsse sich an Größe, Struktur und Ressourcen der adressierten Unternehmen orientieren. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dürften nicht mit Anforderungen konfrontiert werden, die faktisch nur von größeren Marktteilnehmern erfüllbar seien.
Im Fokus steht dabei auch das Verhältnis zu bestehenden europäischen Vorgaben. Der freiwillige VSME-Standard nach der Empfehlung (EU) 2025/1710 ist für einen spezifischen Anwendungsbereich entwickelt worden, nämlich für diejenigen Unternehmen, die ursprünglich nicht von der CSRD-Berichtspflicht erfasst waren. Er deckt damit nicht ohne Weiteres die Bedürfnisse derjenigen Unternehmen ab, die erst aufgrund der höheren Schwellenwerte wieder aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgefallen sind.
Darüber hinaus war er gerade nicht als Referenzgröße für die Begrenzung von Informationsanforderungen entlang der Lieferkette („Value Chain Cap“) vorgesehen. Eine pauschale Übertragung dieses Rahmens auf neue freiwillige Standards könnte daher systematisch problematisch sein.
Sollten zusätzliche Berichtspflichten in einen künftigen freiwilligen Standard integriert werden, müsse deren Mehrwert klar erkennbar sein. Nach Auffassung des IDW sei eine strikte Kosten-Nutzen-Abwägung unerlässlich, um Akzeptanz und tatsächliche Nutzung in der Praxis zu sichern. Die Freiwilligkeit dürfe nicht durch übermäßige Komplexität unterlaufen werden.
Offen bleibt aus Sicht des Berufsstands insbesondere, wie der neue Standard konkret im Kontext des „Value Chain Cap“ angewendet werden soll. Hier fordert das IDW nachvollziehbare und konsistente Vorgaben, um Rechtsunsicherheiten in der Unternehmenspraxis zu vermeiden.