Der Rat der Europäischen Union hat am 24.02.2026 das Omnibus I-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung endgültig verabschiedet. Mit der nun bevorstehenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt beginnt die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten. Trotz möglicher regulatorischer Erleichterungen bleiben die Erwartungen von Kapitalmarkt und Geschäftspartnern bestehen.
Der Rat der Europäischen Union hat im Rahmen der Sitzung des Allgemeinen Rates am 24.02.2026 die finale Zustimmung zum Legislativpaket Omnibus I erteilt. Damit ist das Verfahren formell abgeschlossen. Als nächster Schritt erfolgt die Veröffentlichung des Rechtstextes im Amtsblatt der Europäischen Union. Kernpunkte sind die Anpassung der Schwellenwerte für eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Mit dieser Veröffentlichung tritt die Änderungsrichtlinie 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwölf Monate Zeit, die Änderungen im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht zu überführen. Die Anpassungen zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) müssen bis spätestens 26.07.2028 umgesetzt werden.
Mit dem formalen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verlagert sich der Fokus nun auf die praktische Umsetzung in den Mitgliedstaaten und die strategische Positionierung der Unternehmen im regulatorisch angepassten Nachhaltigkeitsrahmen.
Es bleibt abzuwarten, wann und wie schnell die Bundesregierung nun mit dem seit September 2025 vorliegenden Referentenentwurf weitermachen wird. Eine zeitnahe nationale Umsetzung der EU-Vorgaben ist vor dem Hintergrund der damit eintretenden Rechtssicherheit zu begrüßen.