Die EU-Kommission hat neue Konsultationsentwürfe zur Weiterentwicklung der EU-Taxonomie-Verordnung vorgelegt. Im Fokus stehen überarbeitete technische Bewertungskriterien sowie vereinfachte Anforderungen für Unternehmen.
Am 17.03.2026 eröffnete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu zwei Entwürfen Delegierter Verordnungen mit Veränderungen an der EU-Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852). Ziel ist es, die bestehenden technischen Bewertungskriterien sowie Tätigkeitsbeschreibungen zu überarbeiten und praktikabler zu gestalten.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen sowohl die Delegierte Verordnung zu den klimabezogenen Umweltzielen (Verordnung (EU) 2021/2139) als auch zu den vier weiteren Umweltzielen (Verordnung (EU) 2023/2486).
Grundlage für die Entwürfe bilden unter anderem die Rückmeldungen aus einem öffentlichen „Call für Evidence“ aus dem Jahr 2025 sowie Ergebnisse aus Workshops und weiteren Konsultationsformaten. Damit setzt die EU-Kommission ihren angekündigten Kurs zur Weiterentwicklung und Entbürokratisierung der nachhaltigkeitsbezogenen Taxonomie fort.
Stellungnahmen zu den vorgelegten Entwürfen können bis zum 14.04.2026 eingereicht werden. Die finalen Delegierten Rechtsakte sollen im Sommer 2026 von der EU-Kommission verabschiedet werden. Im Anschluss folgt die sogenannte Prüfphase (scrutiny period), in der das Europäische Parlament und der Rat Einwände erheben können. Erfolgt kein Einspruch, treten die Regelungen nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Die geplanten Änderungen würden nach derzeitigem Stand erstmals auf Berichtsperioden Anwendung finden, die Geschäftsjahre ab dem 01.01.2027 betreffen, und somit in der Berichterstattung des Jahres 2027 relevant werden.
Die aktuelle Konsultation ist Teil eines umfassenderen Reformprozesses (Omnibus-Paket I). Bereits Anfang 2026 wurden Anpassungen an den Berichtspflichten in der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73). Parallel hat die EU-Kommission die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) beauftragt, bis Oktober 2026 weitere Leitlinien zur Taxonomie-Berichterstattung zu entwickeln. Diese könnten die Grundlage für eine erneute Überarbeitung der Berichtspflichten bilden.