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Verabschiedung von IFRS 20 durch das IASB

Neuer Rechnungslegungsstandard zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden

Am 29.05.2026 wurde der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 20 durch das IASB verabschiedet. Er befasst sich mit der Bilanzierung von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden bei Unternehmen, die einer Tarifregulierung unterliegen.

Ende Mai 2026 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 20 „Regulatory Assets and Regulatory Liabilities“ (Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden) veröffentlicht.

Adressaten von IFRS 20 sind ausschließlich Unternehmen, die einer bestimmten Art der Tarif- bzw. Preisregulierung unterliegen. Der Standard verfolgt die Zielsetzung, den Investoren eine Hilfestellung zu geben hinsichtlich des Verständnisses, wie sich die bestehende Tarifregulierung bei den betroffenen Unternehmen auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, ihre Finanzlage und ihre Aussichten auf künftige Cashflows auswirken.

Der Standard betrifft Unternehmen, die einer Tarifregulierung unterliegen, die festlegt, wie viel ein Unternehmen seinen Kunden berechnen darf und wann es dies tun darf. Unternehmen, die Versorgungsleistungen wie Strom, Gas, Fernwärme oder Wasser erbringen, unterliegen häufig einer solchen behördlichen Regulierung, mit der festgelegt wird, wann und in welcher Höhe ein Unternehmen von seinen Kunden ein Entgelt erheben darf. In Deutschland sind z. B. die Übertragungsnetzbetreiber betroffen.

Sofern der Zeitpunkt der Leistungserbringung vom zulässigen Abrechnungszeitpunkt abweicht, führt dies zu Verwerfungen in der Umsatzdarstellung des Unternehmens. Der ausgewiesene Periodenumsatz spiegelt die wirtschaftliche Leistung des Unternehmens in der betreffenden Periode möglicherweise nicht vollständig wider. IFRS 20 bezeichnet dies als „zeitliche Differenz“ und verpflichtet betroffene Unternehmen künftig, zeitliche Differenzen zwischen Leistungserbringung und Entgelterhebung als regulatorische Aktiv- bzw. Passivposten im Abschluss zu berücksichtigen. Damit sollen den Investoren vollständigere und vergleichbarere Informationen über die Auswirkungen der Regulierung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie künftige Cashflows des betroffenen Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Bislang bestanden nach IFRS keine spezifischen Regelungen für die Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen. Die Unternehmen wendeten somit unterschiedliche Bilanzierungsmodelle an. Mit den Vorgaben des IFRS 20 wird erwartet, dass sich die Vielfalt der Rechnungslegungspraktiken verringert und die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen in regulierten Branchen entsprechend verbessert werden kann. IFRS 14 „Regulatory Deferral Accounts“ galt lediglich als Interimsregelung für Erstanwender und wurde vor diesem Hintergrund nicht endorsed. Dieser Standard wird durch IFRS 20 ersetzt.

Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 20 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2029 beginnen. Eine frühere Anwendung durch die Bilanzierenden ist vorbehaltlich des EU-Endorsements zulässig. Die Unternehmen sollten auf Grundlage ihres Geschäftsmodells und der von ihnen erbrachten Leistungen prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich dieses Standards fallen.

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