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Schwerpunkte der Ab­schluss­durchsicht der Wirt­schafts­prüfer­kammer für 2022

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Wirtschaftsprüferkammer die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2022. Mit der Schwerpunktsetzung werden bisherige Feststellungen aus durchgeführten Abschlussdurchsichten aufgegriffen sowie erwartete Fragen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung adressiert.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Wirtschaftsprüferkammer die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2022. Die folgenden Prüfungsschwerpunkte wurden ausgehend von den Erfahrungen der Vergangenheit und aktuellen Fragestellungen von der Wirtschaftsprüferkammer identifiziert und festgelegt.

Hinsichtlich des Bestätigungsvermerks bilden die Grundsätze zu dessen Formulierung einen zentralen Schwerpunkt, ebenso Modifizierungen von Prüfungsurteilen im Bestätigungsvermerk. Zudem sind Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts und Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken Gegenstand der Abschlussdurchsicht.

Einen weiteren Schwerpunkt der Abschlussdurchsicht stellt die Gewinn- und Verlustrechnung dar. Im Fokus stehen hier die Einhaltung von Gliederungsvorschriften sowie der Ausweis der Davon-Vermerke zu Abzinsungs- bzw. Aufzinsungseffekten und zu Fremdwährungseffekten.

Im Zusammenhang mit dem Verbindlichkeitenspiegel werden Vermerke zum Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, von mehr als einem Jahr und von mehr als fünf Jahren bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten ebenso genauer betrachtet wie die Angaben zu Besicherungen.

Als vierter Schwerpunkt im Rahmen der Abschlussdurchsicht wurde die korrekte Abbildung von Altersversorgungsverpflichtungen identifiziert. Zentrales Thema hierbei sind der Ansatz von Pensionsrückstellungen und Angaben zu deren Berechnungsmethodik sowie Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen und zu ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbeträgen gemäß § 253 Abs. 6 HGB.

Ebenfalls als Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht genannt werden die Angaben zu Sicherungsgeschäften nach § 285 Nr. 19 und 23 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 11 und 15 HGB. Dazu gehören Angaben zu Art und Umfang sowie zum beizulegenden Zeitwert, zum Buchwert und zur angewandten Bewertungsmethode hinsichtlich der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente. Im Fokus stehen zudem Angaben hinsichtlich der gemäß § 254 HGB gebildeten Bewertungseinheiten.

Den sechsten Schwerpunkt der Abschlussdurchsicht für 2022 stellen die Haftungsverhältnisse dar mit den Angaben zum Gesamtbetrag der Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB und den gesonderten Angaben zu Verpflichtungen betreffend Altersversorgung bzw. gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen. Dazu gehört auch die Begründung der Einschätzung des Risikos einer möglichen Inanspruchnahme.

Der siebte und letzte Schwerpunkt im Rahmen der Abschlussdurchsicht bezieht sich auf die Risiko- und Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht. Dieser Schwerpunkt ist auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen, die eine entsprechende Auseinandersetzung mit der Thematik in der Berichterstattung erfordern. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Risikosituation des Bilanzierenden als auch hinsichtlich der Verlässlichkeit früherer Prognosen sowie der Belastbarkeit der zukünftigen Erwartungen.

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