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News

Schlussabrechnungen der Überbrückungs­hilfen III Plus und IV (Paket 2) freigeschalten

Am 15.11.2022 wurde das Bundesportal für die Einreichung des zweiten Pakets der Schlussabrechnung freigeschalten. Damit können nun für alle Antragsteller die verpflichtenden Schlussabrechnungen der Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen durch die prüfenden Dritten eingereicht werden.

Bereits seit dem 05.05.2022 war das Paket 1 der Schlussabrechnung im Bundesportal freigeschalten. Das Paket 1 der Schlussabrechnung umfasst die Überbrückungshilfen I bis III sowie die November- und Dezemberhilfe. Nach mehreren Rückfragen in der Praxis veröffentlichte das IDW für die Prüfung der Unterlagen zwischenzeitlich am 26.09.2022 einen fachlichen Hinweis, welcher hohe Ansprüche an die Plausibilisierungsleistungen sowie die Dokumentation der prüfenden Dritten stellt.

Nun wurde am 15.11.2022 auch das Paket 2 der Schlussabrechnung im Bundesportal freigeschalten. Dieses umfasst die übrigen Programme, also Überbrückungshilfe III Plus sowie Überbrückungshilfe IV. Im Ergebnis können ab jetzt die Schlussabrechnungen beider Pakete eingereicht werden.

Auch wenn nun die Schlussabrechnungen formal eingereicht werden können, ist nicht mit einer zeitnahen Bearbeitung der Bewilligungsstellen zu rechnen. Aktuell haben die Bewilligungsstellen auch für eingereichte Schlussabrechnungen zum Paket 1 nicht mit der Prüfung begonnen. Auf telefonische Anfrage bei allen 16 Bewilligungsstellen der Bundesländer wird mit der Prüfung der Schlussabrechnungen auskunftsgemäß erst frühestens Anfang des Jahres 2023 begonnen werden, da aktuell noch nicht alle Erstanträge bearbeitet und verbeschieden sind.

Nichtsdestotrotz gilt wohl auch bei den Schlussabrechnungen analog zu den Erstanträgen: first come, first serve. Eine frühzeitige Einreichung der Schlussabrechnung kann insofern insbesondere aus Gründen der finalen Rechtssicherheit sowie dem „schnelleren“ Erhalt von sich gegebenenfalls ergebenden zusätzlichen Förderungen von Interesse für Unternehmen sein. Antragsteller und prüfende Dritte haben die Möglichkeit die verpflichtenden Schlussabrechnungen bis zum 30.06.2023 einzureichen.

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