Die Bundesregierung plant deutliche Erhöhungen der Alkohol- und Tabaksteuern. Während die Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer um 20 Prozent steigen sollen, sind bei der Tabaksteuer stufenweise Erhöhungen bis 2030 vorgesehen. Die Maßnahmen sollen zusätzliche Steuereinnahmen in Milliardenhöhe generieren und zugleich zum Gesundheitsschutz beitragen.
Die Bundesregierung hat zwei Gesetzentwürfe zur Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuern vorgelegt. Nach dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes (BT-Drucks. 21/7860, Stand: 07.09.2026) sollen die Alkohol-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis- und Alkopopsteuer jeweils um 20 Prozent steigen. Erwartet werden Mehreinnahmen von 380 Millionen Euro im Jahr 2027 und 455 Millionen Euro im Jahr 2028. Für den Zeitraum von 2027 bis 2031 rechnet die Bundesregierung mit insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro.
Daneben sieht der Entwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (BT-Drucks. 21/7859) regelmäßige Steuererhöhungen über vier Jahre vor. Für eine Packung mit 20 Zigaretten sieht der Entwurf einen gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreis von 8,77 Euro in 2027, 9,56 Euro in 2028, 10,42 Euro in 2029 und 11,36 Euro in 2030 vor. Auch Feinschnitt, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak, erhitzter Tabak sowie Substitute für Tabakwaren sollen höher besteuert werden.
Aus der geplanten Tabaksteuererhöhung erwartet die Bundesregierung für 2027 Mehreinnahmen von 756 Millionen Euro. Bis 2030 sollen diese auf jährlich 3,589 Milliarden Euro steigen. Neben der Haushaltskonsolidierung soll die höhere Besteuerung dem Gesundheitsschutz dienen und dazu beitragen, die Raucherquote bei Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. Beide Vorhaben befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren.