https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel-2/
https://www.kleeberg.de/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/team/24843/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/team/magdalena-wimmer/
https://www.kleeberg.de/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/nina-matlok/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/jochen-marz/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/felix-krauss/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/elisabeth-schilling/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/team/teresa-ammer/

News

Schlussabrech­nungen für Corona-Finanz­hilfen

Erste Einreichungen möglich

Die unterschiedlichen Corona-Finanzhilfen wurden zum Teil auf Grundlage von prognostizierten Unternehmenszahlen beantragt und bewilligt. Deswegen müssen im Rahmen von Schlussabrechnungen die finalen Zahlen erfasst werden, um jeweils die endgültige Förderung festzustellen. Die Einreichung der ersten Schlussabrechnungen ist seit dem 05.05.2022 möglich.

Zur Unterstützung der von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wurden mit den Corona-Überbrückungshilfen I, II, III, III Plus und IV sowie der November- und Dezemberhilfe sukzessive diverse Förderprogramme ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Förderprogramme konnten Unternehmen, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllten, nach Bewilligung ihres Antrags finanzielle Unterstützung erhalten. Derzeit kann bis zum 15.06.2022 noch Überbrückungshilfe IV beantragt werden.

Die Beantragungen im Rahmen der unterschiedlichen Förderprogramme und die anschließenden Bewilligungen erfolgten teilweise auf der Grundlage von prognostizierten Unternehmenszahlen. Um die zutreffende Förderung abschließend festzustellen, sind deshalb alle Antragsteller, die eine Bewilligung erhalten haben, dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2022 eine Schlussabrechnung vorzunehmen und hierin ihre finalen antragsrelevanten Zahlen zu erklären.

Seit dem 05.05.2022 können nun die ersten Schlussabrechnungen für die Förderprogramme der November- und Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfen I bis III in gebündelter Form (Paket 1) vorgenommen werden. Die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen III Plus und IV sollen noch gesondert folgen (Paket 2).

Zeitglich mit der Freischaltung der ersten Schlussabrechnungen wurde ein neues FAQ zur Schlussabrechnung veröffentlicht, in dem wesentliche Punkte der Schlussabrechnung adressiert werden.

Die Schlussabrechnung ist auch wie die unterschiedlichen Anträge zuvor selbst durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer) einzureichen. Antragsteller, die Förderung erhalten haben, sollten sich deshalb unbedingt mit dem prüfenden Dritten, der die Antragstellung begleitet hat, hinsichtlich der zwingend vorzunehmenden Schlussabrechnung abstimmen. Bei der Nichtabgabe einer Schlussabrechnung sind die erhaltenen Förderungen zurückzuzahlen. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die Förderprogramme teilweise in einer gemeinsamen Schlussabrechnung (Paket 1 und Paket 2) inbegriffen sind, da sich stellenweise wechselseitige Auswirkungen zwischen den Förderprogrammen ergeben können. Die finalen Unternehmenszahlen für die Förderprogramme des ersten Pakets sollten mittlerweile flächendeckend vorliegen, sodass die ersten Schlussabrechnungen bereits zeitnah vorgenommen werden können. Zu berücksichtigen ist, dass hiernach weiterhin die Schlussabrechnungen im Rahmen des zweiten Pakets vorgenommen werden müssen und die Abgabefrist auch für das zweite Paket am 31.12.2022 endet. Bei Vornahme der Schlussabrechnung müssen auch die insgesamt angefallenen Kosten für den prüfenden Dritten für die einzelnen Corona-Fördermaßnahmen sowie die Schlussabrechnung zutreffend ermittelt und angesetzt werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Advisory Sustainability

EU-Parlament stimmt der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zu

Nach monatelangem Ringen und vielen Modifikationen sowie der Annahme im EU-Rat am 15.03.2024 hat am 24.04.2024 nun auch das EU-Parlament für das sogenannte EU-Lieferkettengesetz – die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – gestimmt. Die Zustimmung der EU-Staaten gilt nun noch als Formsache. Immer wieder war die Corporate Sustainability...
Advisory Sustainability

Erste Berichtigungen am Set 1 der ESRS

Die Europäische Kommission hat erste Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom 22.12.2023, d. h. an den bislang vorliegenden europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, vorgenommen. Die Berichtigung wurde am 19.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (2024/90241). Die Korrekturen beziehen sich auf verschiedene Abschnitte aus den zwölf ESRS und zielen darauf ab,...
Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...